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Der Innungsausschuß ist nicht, wie 3. B. die
Innung oder die Handwerkskammer ohne weiteres
eine juristische Persönlichkeit; er kann daher als
solcher zunächst nicht klagen und verklagt werden.
Doch kann der Innungsausschuß diese Fähigkeit
erlangen durch Verleihung vonseiten der Landeszentralbehörde
(Minister für Handel und Gewerbe).
Der Innungsausschuß untersteht der Aufsicht der
unteren Verwaltungsbehörde.
§ 2. Ls ist allen Innungen zu empfehlen,
sich dem Innungsausschuß anzuschließen, um hierdurch
sich und die Organisation des Handwerks
überhaupt zu stärken, wo noch kein Ausschuß
besteht, sollen die einzelnen Innungen auf den
Zusammenschluß hinarbeiten. Die Mitwirkung der
Gemeindeverwalmng ist hierbei anzustreben.
§ 3. Der Innungsausschuß hat die ihm angeschlossenen
Innungen und ihre Mitglieder in
allen beruflichen Angelegenheiten mit Rat und
Tat zu unterstützen. Zum Beginn jedes Geschäftsjahres
stellt er einen Arbeitsplan auf. Alle Maßnahmen
des Ausschusses werden zunächst in Ausschüssen
(Kommissionen) vorbereitet. Bei fachlichen
Fragen wird zunächst die beteiligte Innung mit
den Vorarbeiten betraut.
Z 4. Der Ausschuß hat für die Fortbildung
der ihm angehörenden Handwerker Sorge zu
tragen. Zu dem Zweck veranstaltet er möglichst
in Verbindung mit der Handwerkskammer Lehrund
Fachkurse sowie Vortrags- und Unterhaltungsabende;
außerdem unterstützt und fördert er die
entsprechenden Linrichtungen der einzelnenInnungen.
Es ist ferner besonders empfehlenswert, eigene
Ausschüsse für das Fortbildungsschulwesen einzurichten,
die, gegebenenfalls mit Zuziehung des
Leiters der Fortbildungsschule, Fragen der Schule
mit den Behörden beraten.
8 6. Der Innungsausschuß läßt sich die
Förderung des Lehrlingswesen besonders angelegen
sein, namentlich durch Unterstützung der Innungen,
durch Veranstaltung von Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten,
durch die Förderung der Berufswahl
und der Lehrstellenvermittlung.
Z 6. Zur wirtschaftlichen Förderung der
Handwerker sorgt der Innungsausschuß zunächst
für deck Ausbau der Innungen, vor allem läßt
er sich bei den Innungsversammlungen vertreten,
nimmt ihnen gegebenenfalls auch schwierige Aufgaben
zur Erledigung ab. Der Ausschuß befaßt
sich insbesondere mit
a) den Schädigungen, die in seinem Bezirk erwachsen,
z. B. aus dem verdingungswesen, aus
der Gefängnisarbeit, dem Wanderlagerwesen, dem
Bauschwindel u. a. m.;
t>) der Hebung der Zahlungsfähigkeit des örtkjandwerks
durch Aufklärung des Publikums über
das Borgunwesen, Durchführung von einheitlichen
Zahlungsbedingungen, Abschluß vonvergünstigungsverträgen
mit Sparkassen, Errichtung von Kreditschutz-
und Linziehungsämtern, Förderung des
Genossenschaftswesens usw.;
c) der Förderung der Innungs-Krankenkassen.
8 7. Der Innungsausschuß sorgt für die
Teilnahme der Innungen und ihrer Mitglieder
am Gemeindeleben — natürlich nur soweit es die
Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen
erheischt — sowie für die Hebung und
Förderung des handwerkerlichen Ansehens in der
Öffentlichkeit. Dies kann vornehmlich geschehen
durch die Beteiligung der Innungsmitglieder an
den Gemeinde- und sozialen, sowie an den Wahlen
zu den Gewerbesteuer-Ausschüssen.
ß 8. Der Innungsausschuß vermittelt den
Handwerkern Auskunft in gewerblichen und Rechtsangelegenheiten,
gegebenenfalls durch Vermittlung
der Handwerkskammer.
Im übrigen soll der Innungsausschuß den
organisierten Handwerkern die Benutzung der
Wohlfahrtseinrichtungen der Handwerkskammer
empfehlen, vor allem die Vergünstigungsvertäge
über Kranken-, Haftflicht- und Lebensversicherung
und das Sachverständigen-Institut.
8 9. Bei Mißstimmigkeiten im Innungsausschuß
ist zunächst der Vorstand der Handwerkskammer
als Linigungsamt anzurufen.
Diese Leitsätze haben wesentlich zur Förderung
der Innungsausschüsse beigetragen, deren Tätigkeit
in den letzten Jahren sehr rege geworden ist.
So darf man mit schönen Hoffnungen der weiteren
Entwicklung der Innungsausschüsse entgegen sehen.
Kursus für Innungsoerroalter.
Um auch an dem inneren Ausbau der Innungen
zu wirken richtete die Handwerkskammer Kurse
für Innungsverwalter ein. Die Kurse sollen