Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

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Der  Innungsausschuß  ist  nicht,  wie  3.  B.  die
Innung  oder  die  Handwerkskammer  ohne  weiteres
eine  juristische  Persönlichkeit;  er  kann  daher  als
solcher  zunächst  nicht  klagen  und  verklagt  werden.
Doch  kann  der  Innungsausschuß  diese  Fähigkeit
erlangen  durch  Verleihung  vonseiten  der  Landeszentralbehörde ­
  (Minister  für  Handel  und  Gewerbe).
Der  Innungsausschuß  untersteht  der  Aufsicht  der
unteren  Verwaltungsbehörde.
§  2.  Ls  ist  allen  Innungen  zu  empfehlen,
sich  dem  Innungsausschuß  anzuschließen,  um  hierdurch ­
  sich  und  die  Organisation  des  Handwerks
überhaupt  zu  stärken,  wo  noch  kein  Ausschuß
besteht,  sollen  die  einzelnen  Innungen  auf  den
Zusammenschluß  hinarbeiten.  Die  Mitwirkung  der
Gemeindeverwalmng  ist  hierbei  anzustreben.
§  3.  Der  Innungsausschuß  hat  die  ihm  angeschlossenen ­
  Innungen  und  ihre  Mitglieder  in
allen  beruflichen  Angelegenheiten  mit  Rat  und
Tat  zu  unterstützen.  Zum  Beginn  jedes  Geschäftsjahres ­
  stellt  er  einen  Arbeitsplan  auf.  Alle  Maßnahmen ­
  des  Ausschusses  werden  zunächst  in  Ausschüssen
  (Kommissionen)  vorbereitet.  Bei  fachlichen
Fragen  wird  zunächst  die  beteiligte  Innung  mit
den  Vorarbeiten  betraut.
Z  4.  Der  Ausschuß  hat  für  die  Fortbildung
der  ihm  angehörenden  Handwerker  Sorge  zu
tragen.  Zu  dem  Zweck  veranstaltet  er  möglichst
in  Verbindung  mit  der  Handwerkskammer  Lehrund
  Fachkurse  sowie  Vortrags-  und  Unterhaltungsabende; ­
  außerdem  unterstützt  und  fördert  er  die
entsprechenden  Linrichtungen  der  einzelnenInnungen.
Es  ist  ferner  besonders  empfehlenswert,  eigene
Ausschüsse  für  das  Fortbildungsschulwesen  einzurichten, ­
  die,  gegebenenfalls  mit  Zuziehung  des
Leiters  der  Fortbildungsschule,  Fragen  der  Schule
mit  den  Behörden  beraten.
8  6.  Der  Innungsausschuß  läßt  sich  die
Förderung  des  Lehrlingswesen  besonders  angelegen
sein,  namentlich  durch  Unterstützung  der  Innungen,
durch  Veranstaltung  von  Ausstellungen  von  Lehrlingsarbeiten, ­
  durch  die  Förderung  der  Berufswahl
und  der  Lehrstellenvermittlung.
Z  6.  Zur  wirtschaftlichen  Förderung  der
Handwerker  sorgt  der  Innungsausschuß  zunächst
für  deck  Ausbau  der  Innungen,  vor  allem  läßt
er  sich  bei  den  Innungsversammlungen  vertreten,
nimmt  ihnen  gegebenenfalls  auch  schwierige  Aufgaben ­

  zur  Erledigung  ab.  Der  Ausschuß  befaßt
sich  insbesondere  mit
a)  den  Schädigungen,  die  in  seinem  Bezirk  erwachsen, ­
  z.  B.  aus  dem  verdingungswesen,  aus
der  Gefängnisarbeit,  dem  Wanderlagerwesen,  dem
Bauschwindel  u.  a.  m.;
t>)  der  Hebung  der  Zahlungsfähigkeit  des  örtkjandwerks
  durch  Aufklärung  des  Publikums  über
das  Borgunwesen,  Durchführung  von  einheitlichen
Zahlungsbedingungen,  Abschluß  vonvergünstigungsverträgen
  mit  Sparkassen,  Errichtung  von  Kreditschutz-
  und  Linziehungsämtern,  Förderung  des
Genossenschaftswesens  usw.;
c)  der  Förderung  der  Innungs-Krankenkassen.
8  7.  Der  Innungsausschuß  sorgt  für  die
Teilnahme  der  Innungen  und  ihrer  Mitglieder
am  Gemeindeleben  —  natürlich  nur  soweit  es  die
Förderung  der  gemeinsamen  wirtschaftlichen  Interessen ­
  erheischt  —  sowie  für  die  Hebung  und
Förderung  des  handwerkerlichen  Ansehens  in  der
Öffentlichkeit.  Dies  kann  vornehmlich  geschehen
durch  die  Beteiligung  der  Innungsmitglieder  an
den  Gemeinde-  und  sozialen,  sowie  an  den  Wahlen
zu  den  Gewerbesteuer-Ausschüssen.
ß  8.  Der  Innungsausschuß  vermittelt  den
Handwerkern  Auskunft  in  gewerblichen  und  Rechtsangelegenheiten, ­
  gegebenenfalls  durch  Vermittlung
der  Handwerkskammer.
Im  übrigen  soll  der  Innungsausschuß  den
organisierten  Handwerkern  die  Benutzung  der
Wohlfahrtseinrichtungen  der  Handwerkskammer
empfehlen,  vor  allem  die  Vergünstigungsvertäge
über  Kranken-,  Haftflicht-  und  Lebensversicherung
und  das  Sachverständigen-Institut.
8  9.  Bei  Mißstimmigkeiten  im  Innungsausschuß ­
  ist  zunächst  der  Vorstand  der  Handwerkskammer ­
  als  Linigungsamt  anzurufen.
Diese  Leitsätze  haben  wesentlich  zur  Förderung
der  Innungsausschüsse  beigetragen,  deren  Tätigkeit ­
  in  den  letzten  Jahren  sehr  rege  geworden  ist.
So  darf  man  mit  schönen  Hoffnungen  der  weiteren
Entwicklung  der  Innungsausschüsse  entgegen  sehen.
Kursus  für  Innungsoerroalter.
Um  auch  an  dem  inneren  Ausbau  der  Innungen
zu  wirken  richtete  die  Handwerkskammer  Kurse
für  Innungsverwalter  ein.  Die  Kurse  sollen
            
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