Full text: Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

Leihhauses. 
Der Leihhaussrage mußte vonseiten der Kammer 
auch Interesse geschenkt werden. Besonders dir 
Uhren- und Goldwarenhändler haben unter dem 
Wettbewerb zu leiden Die Kammer empfiehlt 
den Erlaß von Bestimmungen, wonach die Leih 
häuser waren nur stückweise beleihen dürfen, die 
Pfandscheine nur als Inhaberpapiere zu gelten 
haben und die Verbindung eines Verkaufsgeschäftes 
mit dem Pfandgeschäft verboten werden soll. 
Neuerdings nahm die Kammer die Gelegenheit 
wahr, in einem Gutachten an den Regierungs- 
präfidenten, für das Pfandvermittlergewerbe 
ähnliche erschwerende Bestimmungen in Vorschlag 
zu bringen, wie sie heute bereits für das Pfand 
leihgewerbe in Kraft find. 
Neuerdings klagen besonders die Uhrmacher 
innungen über die Schädigung der selbständigen 
Uhrmacher durch den Hausierhandel mit 
Uhren. Über die Leihhäuser wurde vor allem 
seitens der Uhrmacherinnung in Remscheid geklagt. 
Die bsauptgefahr der Leihhäuser liegt darin, daß 
sich die Unternehmer manchmal neue Sachen 
eigens zum Zweck des Pfandverkaufes beschaffen, 
obwohl es durch verschiedene Ministerialerlasse 
verboten ist. Die Handwerkskammer Düsseldorf 
hat jeweils sofort Nachforschungen über angebliche 
Mißstände angestellt; leider haben sie meistens 
nichts Bestimmtes zu Tage gefördert. 
Nahi'ung5mittelkon1l'o!le. 
Die Angehörigen des Nahrungsmittelgewerbes er 
leiden oft beträchtlichen Schaden durch die Aus 
übung der Nahrungsmittelkontrolle, wenn hierbei 
nicht Sachverständige zugezogen werden, die 
mit der Ligenart des Gewerbes vertraut sind. 
Deshalb versuchte die Handwerkskammer schon im 
Jahre 1904 eine Änderung in der Nahrungsmittel 
kontrolle herbeizuführen. Sie machte eine Eingabe 
an die Regierung, worin der Wunsch geäußert 
wurde, die Revisionen in die weniger arbeitsreichen 
Nachmittagsstunden, zu verlegen und die Ausstel 
lungen, die etwa von dem Beamten zu machen 
sind, den Geschäftsinhabern schriftlich und nicht 
in Gegenwart der Kundschaft mitzuteilen. Der 
Herr Regierungspräsident glaubte von einer Ver 
legung der Betriebsrevisionen auf den Nachmittag 
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absehen zu müssen. Er versprach aber, darauf 
hinzuwirken, daß die gar zu häufigen Revisionen 
während der arbeitsreichen Vormittagsstunden 
möglichst eingeschränkt würden. Außerdem hat er 
den Polizeibehörden aufgetragen, umfangreiche 
Beanstandungen nur auf schriftlichen: Wege zu 
machen, dagegen nicht mehr mündlich in Gegen 
wart des Publikums. 
Sodann wandte sich die Kammer im Jahre 
1908 nochmals an dis Negierung mit der Bitte, 
bei den Revisionen von Nahrungs Mittel 
betrieben geeignete Vertreter des Gewerbes 
mitwirken zu lassen. Darauf hin hat der Herr 
Regierungspräsident folgendes geantwortet: 
„Die auf meine Verfügung vom l4. Mai er 
statteten Berichte lassen erkennen, daß es nicht 
angängig ist, die von der Handwerkskammer ge 
wünschte Mitwirkung von Sachverständigen aus 
dem Kreise der Gewerbetreibenden bei polizeilichen 
Betriebsrevisionen im Nahrungsmittelgewerbe und 
in den Werkstätten der Barbiere und Friseure all 
gemein vorzuschreiben. Namentlich an kleineren 
Orten finden sich nicht immer geeignete Personen, 
die nicht nur die erforderliche Sachkenntnis und 
unbedingte Unparteilichkeit besitzen, sondern auch 
bereit sind, auf eine Entschädigung für Mühe 
waltung und Zeitverlust zu verzichten. Auch die 
Konkurrenzbesorgnis unter den Gewerbetreiben 
den wird nicht selten bewirken, daß grade durch 
die Mitwirkung von Fachgenossen bei Revisionen 
für die Polizei besondere Schwierigkeiten und un 
liebsame Auseinandersetzungen entstehen. Schließ 
lich wird es durch die Zuziehung von Gewerbe 
treibenden der Polizeiverwaltung unter Umständen 
auch erschwert werden, die Revisionen unerwartet 
eintreten zu lassen, wie dies zur Sicherstellung ihres 
Zweckes unbedingt erforderlich ist. Andererseits kann 
es nur dringend empfohlen werden, da, wo die Poli 
zeiverwaltungen mit dem von der Handwerkskammer 
empfohlenen Verfahren bisher gute Erfahrungen 
gemacht haben, dasselbe auch fernerhin beizu 
behalten, und wo praktische Erfahrungen noch 
nicht vorliegen, sich mit den örtlichen Handwerker 
vertretungen in Verbindung zusetzen, um versuchs 
weise im Sinne der Handwerkskammer zu 
verfahren. 
Die Polizeiverwaltungen werden bei diesem 
Anlaß erneut angewiesen, bei der Auswahl der
	        
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