Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

Leihhauses.
Der  Leihhaussrage  mußte  vonseiten  der  Kammer
auch  Interesse  geschenkt  werden.  Besonders  dir
Uhren-  und  Goldwarenhändler  haben  unter  dem
Wettbewerb  zu  leiden  Die  Kammer  empfiehlt
den  Erlaß  von  Bestimmungen,  wonach  die  Leihhäuser ­
  waren  nur  stückweise  beleihen  dürfen,  die
Pfandscheine  nur  als  Inhaberpapiere  zu  gelten
haben  und  die  Verbindung  eines  Verkaufsgeschäftes
mit  dem  Pfandgeschäft  verboten  werden  soll.
Neuerdings  nahm  die  Kammer  die  Gelegenheit
wahr,  in  einem  Gutachten  an  den  Regierungspräfidenten,
  für  das  Pfandvermittlergewerbe
ähnliche  erschwerende  Bestimmungen  in  Vorschlag
zu  bringen,  wie  sie  heute  bereits  für  das  Pfandleihgewerbe ­
  in  Kraft  find.
Neuerdings  klagen  besonders  die  Uhrmacherinnungen ­
  über  die  Schädigung  der  selbständigen
Uhrmacher  durch  den  Hausierhandel  mit
Uhren.  Über  die  Leihhäuser  wurde  vor  allem
seitens  der  Uhrmacherinnung  in  Remscheid  geklagt.
Die  bsauptgefahr  der  Leihhäuser  liegt  darin,  daß
sich  die  Unternehmer  manchmal  neue  Sachen
eigens  zum  Zweck  des  Pfandverkaufes  beschaffen,
obwohl  es  durch  verschiedene  Ministerialerlasse
verboten  ist.  Die  Handwerkskammer  Düsseldorf
hat  jeweils  sofort  Nachforschungen  über  angebliche
Mißstände  angestellt;  leider  haben  sie  meistens
nichts  Bestimmtes  zu  Tage  gefördert.
Nahi'ung5mittelkon1l'o!le.
Die  Angehörigen  des  Nahrungsmittelgewerbes  erleiden ­
  oft  beträchtlichen  Schaden  durch  die  Ausübung ­
  der  Nahrungsmittelkontrolle,  wenn  hierbei
nicht  Sachverständige  zugezogen  werden,  die
mit  der  Ligenart  des  Gewerbes  vertraut  sind.
Deshalb  versuchte  die  Handwerkskammer  schon  im
Jahre  1904  eine  Änderung  in  der  Nahrungsmittelkontrolle ­
  herbeizuführen.  Sie  machte  eine  Eingabe
an  die  Regierung,  worin  der  Wunsch  geäußert
wurde,  die  Revisionen  in  die  weniger  arbeitsreichen
Nachmittagsstunden,  zu  verlegen  und  die  Ausstellungen, ­
  die  etwa  von  dem  Beamten  zu  machen
sind,  den  Geschäftsinhabern  schriftlich  und  nicht
in  Gegenwart  der  Kundschaft  mitzuteilen.  Der
Herr  Regierungspräsident  glaubte  von  einer  Verlegung ­
  der  Betriebsrevisionen  auf  den  Nachmittag
56

absehen  zu  müssen.  Er  versprach  aber,  darauf
hinzuwirken,  daß  die  gar  zu  häufigen  Revisionen
während  der  arbeitsreichen  Vormittagsstunden
möglichst  eingeschränkt  würden.  Außerdem  hat  er
den  Polizeibehörden  aufgetragen,  umfangreiche
Beanstandungen  nur  auf  schriftlichen:  Wege  zu
machen,  dagegen  nicht  mehr  mündlich  in  Gegenwart ­
  des  Publikums.
Sodann  wandte  sich  die  Kammer  im  Jahre
1908  nochmals  an  dis  Negierung  mit  der  Bitte,
bei  den  Revisionen  von  Nahrungs  Mittelbetrieben ­
  geeignete  Vertreter  des  Gewerbes
mitwirken  zu  lassen.  Darauf  hin  hat  der  Herr
Regierungspräsident  folgendes  geantwortet:
„Die  auf  meine  Verfügung  vom  l4.  Mai  erstatteten ­
  Berichte  lassen  erkennen,  daß  es  nicht
angängig  ist,  die  von  der  Handwerkskammer  gewünschte ­
  Mitwirkung  von  Sachverständigen  aus
dem  Kreise  der  Gewerbetreibenden  bei  polizeilichen
Betriebsrevisionen  im  Nahrungsmittelgewerbe  und
in  den  Werkstätten  der  Barbiere  und  Friseure  allgemein ­
  vorzuschreiben.  Namentlich  an  kleineren
Orten  finden  sich  nicht  immer  geeignete  Personen,
die  nicht  nur  die  erforderliche  Sachkenntnis  und
unbedingte  Unparteilichkeit  besitzen,  sondern  auch
bereit  sind,  auf  eine  Entschädigung  für  Mühewaltung ­
  und  Zeitverlust  zu  verzichten.  Auch  die
Konkurrenzbesorgnis  unter  den  Gewerbetreibenden ­
  wird  nicht  selten  bewirken,  daß  grade  durch
die  Mitwirkung  von  Fachgenossen  bei  Revisionen
für  die  Polizei  besondere  Schwierigkeiten  und  unliebsame ­
  Auseinandersetzungen  entstehen.  Schließlich ­
  wird  es  durch  die  Zuziehung  von  Gewerbetreibenden ­
  der  Polizeiverwaltung  unter  Umständen
auch  erschwert  werden,  die  Revisionen  unerwartet
eintreten  zu  lassen,  wie  dies  zur  Sicherstellung  ihres
Zweckes  unbedingt  erforderlich  ist.  Andererseits  kann
es  nur  dringend  empfohlen  werden,  da,  wo  die  Polizeiverwaltungen ­
  mit  dem  von  der  Handwerkskammer
empfohlenen  Verfahren  bisher  gute  Erfahrungen
gemacht  haben,  dasselbe  auch  fernerhin  beizubehalten, ­
  und  wo  praktische  Erfahrungen  noch
nicht  vorliegen,  sich  mit  den  örtlichen  Handwerkervertretungen ­
  in  Verbindung  zusetzen,  um  versuchsweise ­
  im  Sinne  der  Handwerkskammer  zu
verfahren.
Die  Polizeiverwaltungen  werden  bei  diesem
Anlaß  erneut  angewiesen,  bei  der  Auswahl  der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.