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Die Lehre vom Wirtsohaftsbetrieb.
betriebswissenschaftliohen Vorlesungen wie Arbeitsvorbereitung und Arbeitsteobnik, Arbeitszeitermittlung,
Fabrikbetrieb und Fabrikorganisation, Entwerfen von Fabrikbetrieben zu den
industriewirtschaftlich abgestellten wirtsehaftsbetrieblicben Vorlesungen, wie industrielles
Rechnungswesen, VerkaufsteohnikundlndustriebetriebslehrestehtderAusbildungsplanfürdie
industrielle Ausbildung des Wirtsebaftsingenieurs in jeder Beziehung an der Spitze. Diese
Tatsache findet ihre Berechtigung in dem technischen Einschlag des Studiums. Die Folge ist,
daß der Bank- und Handelsbetrieb in der Ausbildung nicht die Berücksichtigung findet, wie
an den Handelshochschulen.
Für die Studierenden der volkswirtschaftlichen Richtung ist vor allem eine wesentliche
Vertiefung der Kenntnisse auf dem Gebiete der Betriebssoziologie, Industriepolitik, Kartellwesen
usw. erforderlich.
Die Reohtslehre tritt zu der Ausbildung des Wirtsebaftsingenieurs insoweit hinzu, als es
für sein Tätigkeitsgebiet erforderlich ist. Es handelt sich hier im wesentlichen um die wirtschaftlich
wichtigen Teile des BGB., wie des gesamten Handelsrechts und des Arbeitsrechts.
Das öffentliche Recht wird nur insoweit herangezogen, als es für den Volkswirt von Bedeutung
ist.
Das diesem Ausbildungsgang den Stempel aufdrüokende Studium der Technik ist für
beide Richtungen gleich. Um den Studierenden zunächst einen Einblick in das Gesamtgebiet
der Technik zu geben, ist in Ermangelung einer allgemeinen Teohniklehre zu sog. Übersichtsvorlesungen
gegriffen worden, die an der Technischen Hochschule Berlin in reichem Maße
schon mit der Zielsetzung vorhanden sind, die Studierenden einer Fachrichtung in das Arbeitsgebiet
einer anderen einzuführen. Diese sehr brauchbaren Vorlesungen sind dem Studium
des Wirtschaftsingenieurs angegliedert worden. Neben diesen allgemeineren Vorlesungen
über die verschiedensten Gebiete ist nach der Vorprüfung ein eingehendes Studium eines technischen
Sondergebietes erforderlich. In diesem Falle ist das Gebiet der Kraft- und Wärmewirtschaft
gewählt worden.
Besonderer Wert wurde auf eine während des Studiums zu erledigende praktische Tätigkeit
gelegt. Zur Ablegung der Diplomvorprüfung ist eine sechsmonatige Praxis in Fabrikationswerkstätten
und zur Hauptprüfung eine ebenfalls sechsmonatige Praxis in kaufmännischen
Büros erforderlich.
Der Prüfungsplan setzt sich, wie folgt, zusammen:
A. Vorprüfung,
Übungsergebnisse: 1. Physik oder Chemie, 2. Technische Mechanik und Konstruktionselemente
sowie Bautechnik, 3. Finanzmathematik, 4. Buchhaltung und Bilanz, 6. Rechtswissenschaft
I.
Mündliche Prüfung: 1. Grundzüge der Physik und Chemie, 2. Grundzüge der technischen
Mechanik und Konstruktionselemente, 3. Grundzüge der Elektrotechnik, 4. Betriebswirtschaftslehre
I, 5. Volkswirtschaftslehre I, 6. Grundzüge des privaten und öffentlichen
Rechts.
B. Hauptprüfung.
Übungsergebnisse: 1. eine technische Studienarbeit (Durcharbeitung einer technischen
Anlage), 2. eine betriebswirtschaftliche oder volkswirtschaftliche Studienarbeit, 3. Rechtswissenschaft
II.
Schriftliche Prüfung: 1. Diplomarbeit, 2. drei Klausuren aus: a) Kraft- und Wärmewirtschaft
oder teohn. Wahlfach, b) Betriebswirtschaftslehre, c) Volkswirtschaftslehre.
Mündliche Prüfung: 1. Grundlagen der Kraft- und Wärmewirtsohaft, 2. ein zweites
technisches Fach nach Wahl aus einem Lehrgebiet der Hochschule (z. B. Bautechnik, Werkstoffe
und ihre Verarbeitung), 3. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (einschließlich der Industriebetriebslehre)
sowie für die betriebswirtschaftliche Richtung nach Wahl zwei der
folgenden Fächer; Rechnungswesen, Absatzwesen, Finanzwesen, 4. Volkswirtschaftslehre,
sowie für die volkswirtschaftliche Richtung zwei der folgenden Fächer nach Wahl: Betriebssoziologie
und Sozialpolitik, Volkswirtschaftspolitik, Finanzwissensohaft, 5. Handels- und
Wechselreoht oder Staats- und Verwaltungsrecht, 6. ein wirtschaftliches Wahlpfliehtfach aus
folgenden Gebieten: A. Für Volkswirte: a) Rechnungswesen, b) Absatzwesen, c) Finanzwesen.
B. Für Betriebswirte: a) Betriebssoziologie und Sozialpolitik, b) Volkswirtschaftspolitik
c) Finanzwissenschaft C. Für Volks- und Betriebswirte: a) Theorie des industriellen Betriebes,
b) Wirtschaftsgeographie, c) Versicherungswesen, d) Kommunalwesen, e) Revisionsund
Treuhandwesen.
Wie aus der Wiedergabe des Prüfungsplanes zu ersehen ist, ist die Ausbildung
des Wirtschaftsingenieurs in beträchtlichem Umfange auf industriewirtschaftliche
Prägen abgestellt worden. Der Wirtschaftsingenieur wird also im wesentlichen
für die Stellungen in Präge kommen, in denen die kaufmännische Tätigkeit eng