Full text: Organisation

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IV, Staatliche und private Organisation. 
man etwa die Frage so stellt: was darf denn überhaupt 
verstaatlicht werden und was nicht, so sind damit nur 
gewisse Grenzen gewonnen und noch nicht gesagt, daß 
es sich empfiehlt, alles gestattete in unserem Volk, jetzt 
gleich, ohne Übergang der Privatwirtschaft zu ent 
ziehen. Aber eine theoretische Feststellung und Ein 
schränkung scheint mir wertvoll, wie immer auch die 
Verhältnisse sich in der nächsten Zeit praktisch ent 
wickeln werden. 
Zu diesem Zweck möchte ich das Bild des Organis 
mus, das wir in dieser ganzen Studie festgehalten 
haben, nun zuletzt noch von der psychologischen 
Seite erfassen und ausnutzen, nicht nur von der physio 
logischen, an die seit Menenius Agrippa die meisten 
denken, die von organischer Staatsauffassung reden. 
Um einen beseelten oder vergeistigten Organismus 
aber handelt es sich doch allemal, wenn wir den Staat, 
diese Organisation beseelter Individuen, damit ver 
gleichen und so muß sich auch ein passender Vergleichs 
punkt gewinnen lassen, wenn wir unsere psycho-physische 
Einzelorganisation nunmehr ganz von innen heraus, 
von den psychischen Vorgängen aus, beleuchten. Dazu 
müssen wir diese ganz kurz zuerst so darstellen, wie sie 
uns die neuere Psychologie zeigt. 
Jedem bekannt ist eine einfache vollbewußte Wil 
lenshandlung. Wir erfassen mit Aufmerksamkeit ein 
Ziel, fassen einen Entschluß und mit Überlegung alles 
zur Tat Erforderlichen führen wir ihn aus und erleben 
dabei den vollen Eindruck unserer wollenden Persön 
lichkeit. Allein das Leben besteht durchaus nicht aus 
einer Aneinanderreihung derartiger vollkommener Wil-
	        
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