Full text : Organisation

82

IV.  Staatliche  und  private  Organisation.

und  praktischen  Gesichtspunkten  abhängig  gemacht
werden.  „Staatlich"  soll  also  den  ganzen  Gegensatz
zu  privaten  Unternehmungen  bedeuten,  die  sich  wiederunl
  gliedern  lassen  in  solche  von  Einzelnen  und  Gruppen ­
  von  solchen.  Der  Typus  einer  Gemeinschaftsorganisation ­
  liegt  jedenfalls  in  derjenigen  vor,  die
„verstaatlicht"  ist,  mag  ihre  Durchführung  nun  eine
Gemeindeverwaltung  oder  die  Staatsregierung  selbst
in  der  Hand  haben.
Der  innere  Unterschied  von  aller  privaten  Organisation, ­
  der  sich  dabei  zeigt,  ist  wesentlich  der,  daß
der  „Beamte"  d.  h.  hier  der  zur  Leitung  einer  Organisation ­
  beauftragte  an  ihr  nicht  so  stark  persönlich  interessiert ­
  ist  als  der  Einzelne  oder  die  Einzelnen  und
sich  mehr  auf  die  autoritative  Seite,  das  Befehlen,
verläßt  und  die  freiheitliche  Seite  zurücktreten  läßt.
Die  Gefahren  einer  Bürokratie  beruhen  auf  einer
zu  starken  Mechanisierung;  nicht  einer  völligen,  die
unmöglich  ist,  aber  einer  Verschiebung  des  Organisierens
  nach  der  Seite  des  Mechanisierens  hin.  Eine
neuere  Rechtsphilosophie^  betont  mit  Recht,  eine  völlige ­
  Verstaatlichung  (der  Produktionsmittel)  würde  die
Allmacht  der  Bürokratie  bedeuten  und  nennt  als  deren
„Mißfolgen":  Schwerfälligkeit  der  Verwaltung,  Scheu
vor  verantwortungsvoller  Initiative,  Hemmung  des
Fortschritts.  Diese  Mißfolgen  kann  man  alle  unter
den  Begriff  einer  zu  starken  Mechanisierung  bringen,
wobei  die  Schwerfälligkeit  sich  bei  den  Gliedern,  die
Scheu  beim  Organisator,  die  Hemmung  aber  bei  der
ganzen  Organisation  zeigt.
Man  ist  heute  gewöhnt,  diese  Gegensätze  nationalökonomisch
  erörtert  zu  sehen  unter  den  Schlagworten
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.