Object : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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zu  der  volkswirtschaftlich  wichtigen  Kapitalbildung  lahmlegt.  Ich
darf  auch  hier  auf  meine  obigen  Ausführungen  über  diesen  Punkt
verweisen.

Rechtfertigung  und  Kritik.
In  dem  von  mir  vorgeschlagenen  neuen  Steuersystem  bildet,
wie  dargelegt,  die  Vermögenshaftsteuer  das  Rückgrat.  Neben  ihr
soll,  besonders  aus  sinanzpolitischen  Gründen,  die  Lohnproduktionssteuer
  erhoben  werden,  die,  aller  berechtigten  Erwartung  nach,  ebenfalls
  recht  ertragreich  sich  gestalten  lassen  wird.  Es  könnte  daher
eine  Einkommensteuer  als  selbständige  Steuer  neben  den  beiden  erstgenannten ­
  mit  Recht  als  überflüssig  angesehen  und  die  Frage
ausgeworfen  werden:  Wozu  denn  noch  neben  Vermögenshaft-  und
Lohnproduktions-  eine  besondere  Einkommensteuer?  Man  soll  die
Steuerpflichtigen  doch  nicht  mehr  belasten,  als  unbedingt  nötig  ist.
Erwägungen  dieser  Art  sind  zweifellos  verständlich  und  entbehren
auch  nicht  einer  gewissen  Berechtigung,  denn  schon  die  Produktionssteuer ­
  erfaßt,  da  sie  naturgemäß  alle  Produkte,  wenn  auch  nur  um
ein  geringes,  verteuert,  diejenigen  Kreise,  die  viel  ausgeben  können
und  auch  tatsächlich  viel  ausgeben,  erheblich  stärker  als  diejenigen,
die  nur  über  ein  geringes  Einkommen  verfügen.  Allein,  das  Volksempfinden ­
  ist  nun  einmal  daran  gewöhnt,  daß  die  größeren  Einkommen ­
  noch  eine  direkte  Besteuerung  erfahren,  und  darum  empfiehlt
sich  die  Beibehaltung  dieser  Steuerart  aus  psychologischen  Gründen.
Die  Einkommensteuer  in  dieser  Weise  ist  also  ein  Zugeständnis  an
das  Empfinden  der  großen  Massen  der  Bevölkerung.  Für  diese
wird  es  ganz  unverständlich  sein,  daß  es  richtig  sein  könnte,  große
Einkommen  zunächst  wenigstens  zu  einem  Teile  unbesteuert  zu  lassen;
aber  nichtsdestoweniger  ist  an  der  Forderung  festzuhalten,  daß  die
Einkommensteuer,  die  die  Einkommen  über  25000  M.  trifft,  ihrer
tatsächlichen  Wirkung  nach  nicht  zu  einer  den  Vermögensstamm
angreifenden  und  allmählich  aufzehrenden  Konfiskationssteuer  mit
volkswirtschaftlich  vernichtenden  Folgen  wird.
Soviel  über  Grund  und  Zweck  der  Einkommensteuer!  Was
nun  in  bezug  hierauf  die  steuerlichen  Grundsätze  der  Gerechtigkeit,
der  Volkswirtschaft  und  der  Finanzwirtschaft  anlangt,  so  muß  man
sagen,  daß  die  Einkommensteuer  zwar  nicht  allgemein  ist,  da  sie  ja
            
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