Contents: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

228 
nach Art. 174, P. 8, die zugehörigen Motoren gesondert — 
nach Art. 167, und 2. für ausserstädtische Bahnen, die Dampf 
eisenbahnen gleichbedeutend sind — nach den Punkten 1—7 
des Art. 174 (C. 99, Nr. 6238, P. 42). 
9. einspännige, für das Stück 375,— R 
Pferdeeisenbahnwaggons, auch wenn sie 
nach den Verhältnissen der gegebenen Örtlichkeit zum Be 
spannen mit zwei Pferden eingerichtet sind — nach Art. 174, 
P. 9, in allen den Fällen, wenn diese Waggons nicht über 
sechzehn gedeckte oder nicht über zwanzig ungedeckte 
Passagierplätze haben und dabei nicht mit Imperialen ver 
sehen sind (C. 89, Nr. 72, P. 3). 
Zusammen mit den Wagen eingeführte Kontroll- 
apparate — siehe Art. 169 (C. 07, Nr. 627). 
175. See- und Flussschiffe in vollständigem Zustande 
mit vollem Takelwerk oder ohne solches: 
1. eiserne Seeschiffe, von jeder Ton des vollen 
Raumgehalts: 
a) bei den ersten. 100 Tons, für die Ton . 57,— R 
b) bei den folgenden Tons, von 100 bis 
1500 Tons, für die Ton 30,— R 
c) bei den folgenden Tons, von 1500 und 
darüber, für die Ton 15,— R 
2. eiserne Schiffe, für den Verkehr auf Flüssen 
und Seen und auf dem Kaspischen Meere be- , 
stimmt, sowie die zur Arbeit in den Seehäfen 
bestimmten Bugsierdampfer, Barken und schwim 
menden Kräne: 
a) Andere als Dampfschiffe, von jeder Ton 
des vollen Raumgehalts 30,— R 
b) Dampfschiffe, ausser dem unter lit.a dieses 
Punktes für Fahrzeuge ohne Dampf 
betrieb festgesetzten Zolle vom vollen 
Raumgehalt noch von jedem Quadratfuss 
der Heizfläche der Kessel 4,50 R 
3. hölzerne Fluss- und Seeschiffe: 
a) Andere als Dampfschiffe, von jeder Ton 
des vollen Raumgehalts 12,— R 
b) Dampfschiffe, ausser dem unter lit. a 
dieses Punktes für Fahrzeuge ohne 
Dampfbetrieb festgesetzten Zolle vom 
vollen Raumgehalt noch von jedem Qua 
dratfuss der Heizfläche der Kessel . . 4,50 R
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.