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Anlaß geben, als die Schnelligkeit tatsächlich in nennenswertem
Umfange über das Durchschnittsmaß hinausginge. Nun
befördert die Post aber alle von ihr vertriebenen Zeitungen
und Zeitschriften stets zusammen. Eine getrennte Behandlung
findet nicht statt, weil dies vermehrte Arbeit und Kosten
verursachen würde. Die Beförderung aller Blätter erfolgt
grundsätzlich immer mit den Transportgelegenheiten, mit denen
der Bestimmungsort am frühesten erreicht wird. Sonach
gibt es eine überdurchschnittliche Schnelligkeit in der Beför
derung einzelner Blätter nicht. Die Erhebung höherer Be
förderungsgebühren für eine größere Schnelligkeit beim
Postbezug von Zeitungen oder Zeitschriften kommt mithin
nicht in Frage.
2) Nichtberücksichtigung des Entfernungsmoments.
In Bezug auf die Nichtberücksichtigung des Entfernungs
moments in dem gemischten Zeitungsgebührentarif gilt folgendes:
Im allgemeinen steigen mit zunehmender Entfernung bei einer
Verkehrsleistung die Streckenkosten in gewissem Umfange.
Die verschiedenartige Länge des Beförderungsweges kann in
den Tarifen derart Berücksichtigung finbeit, 1 ) daß unter sonst
gleichen Umständen die Preise genau nach dem Verhältnis
der landesüblichen Einheit des Wegmaßes abgestuft werden.
Die einzelnen Transportpreise bilden dann das Produkt aus
dem Preissatz für die Wegmaßeinheit und der Zahl der in
Betracht kommenden Wegmaßeinheiten. Ein derartiger Tarif
ist ein reiner Entfernnngstarif. Die Abstufung kann ferner
in der Weise vor sich gehen, daß sich der Preis für die
Längeneinheit mit wachsender Entfernung ändert. In der
Regel erfolgt dabei das Wachsen der Beförderungspreise nach
staffelförmig fallenden Einheitssätzen für die Wegmaßeinheit.
Auf dieser Grundlage beruhen die Staffeltarife. Steigen die
Beförderungspreise unter Berücksichtigung der Entfernung nicht
mehr nach Wegmaßeinheiten, sondern sprungweise auf Grund
einer Einteilung des Verkehrsgebiets in eine Mehrzahl um
i) Caucr, S. 493 ff.; Sax S. 628 f.