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Zeitungsversand vergrößert sich dagegen, je mehr er zunimmt,
die Nettolast wegen des immerhin hohen Eigengewichts jedes
Zeitungsexemplars ganz bedeutend.
Auch der Einwand,Z daß infolge des Schwankens im
Jahresgewicht der einzelnen Zeitungen sich die Bezugspreise
in den aufeinander folgenden Jahren fortwährend ändern
müßten, ist nicht stichhaltig. Preisänderungen, die offensichtlich
lediglich auf Unterschiede in der Höhe der Gewichtsgebühr
in den einzelnen Jahren zurückzuführen sind, machen sich nicht
bemerkbar?) die Verleger kalkulieren die Bezugspreise von
vornherein schon so, daß sie längere Zeit keiner Aenderung
bedürfen. Es beruht dies auf dem bereits früher erwähnten
Trägheitsmoment, nach dem sich die Preise nicht jeweils genau
den Besonderheiten anpassen, „sondern trotz wechselnder Selbst
kosten für längere oder kürzere Zeiten nach einem gewissen
Durchschnittssatze berechnet werden, ... bis ein starker An
stoß zu ihrer Veränderung treibt.“ 3 )
Wenn ferner darauf Bezug genommen worden ist, 4 ) daß
das Bestellgeld für Zeitungen — d. i. die Gebühr für das Ab
tragen durch die Briefträger — sich auch nicht nach dem
Gewicht, sondern nur nach der Häufigkeit des Erscheinens
einer Zeitung richte, so kann auch dies nicht als Argument
gegen die Geltendmachung des Gewichtsfaktors im Zeitungs
gebührentarif angesehen werden. Der Zeitungsbestellgeldtarif
ist ein Tarif für sich?) der sich vollständig unabhängig von
ff Schmidt S. 78.
Das Jahresgewicht - in KZ - betrug:
Franks. 'S
40 892
41.926
42.334
43.332
44.360
46.045
49.685
Kölnische I.
25.998
26.404
27.115
27.419
27.570
26.914
28.110
34.231
35.236
36.028
35.329
35.627
36.957
37.859
1906
1907
1908
1909
1910
1911
1912
Die Bezugspreise sind trotz der Schwankungen im Jahresgewicht
der Zeitungen - und damit der Zeitungsgebühren - stets dieselben
gewesen.
8 ) van der Borght S. 138.
4) Schmidt S- 79.
5) Vgl. S. 14 Sinnt. 1.