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Schluß.
Der Vertrieb der Zeitungen ist volkswirtschaftlich, politisch
und kulturell von großer Bedeutung. In der Benutzung der
Zeitungen durch die verschiedenen Bevölkerungsklassen besteht
wohl ein Unterschied, im ganzen ist jedoch der Zeitungsbezug
gegenwärtig ein weitgehendes Bedürfnis großer Teile eines
Kulturvolkes, wie des deutschen. Es muß deshalb als richtig
anerkannt werden, daß die Befriedigung dieses Bedürfnisses
in Deutschland durch Mitwirken einer so weitverzweigten
Verkehrsanstalt, wie der Post, nach Möglichkeit erleichtert
wird. Im Wege des Postzeitungsvertriebs kann überall den
Interessen eines jeden auf's bequeniste gedient werden, dem
Kaufmann und dem Gewerbetreibenden, dem Gelehrten und
Künstler wie dem Landmann, dem Reichen und den: minder
Bemittelten. Es erscheint daher nicht unbillig, die Vorteile
des Zeitungsbezugs durch Vermittelung der Post unter
günstigeren Bedingungen zu ermöglichen als die Befriedigung
eines Verkehrsbedürfnisses, das in der Hauptsache nur für
bestimmte Kreise in Frage kommt. Die Bedeutung des
Zeitungswesens für das gesamte Erwerbsleben wie für das
Kultur- und das politische Leben muß höher eingeschätzt
werden als die Erzielung möglichst hoher Erträge.
Der gemischte, jetzt gültige Zcituugsgebührentarif ist auf
rationellen Grundlagen aufgebaut. Er hat „eine größere
Gerechtigkeit in der Verteilung der Lasten" gebracht. *) Die
Bemessung des Entgelts für den Zeitungsvertrieb nach Be
sorgungsgebühren, Erscheinungs- und Gewichtsgebührcn stellt
eine gerechte Gestaltung des Tarifs dar. Wenn die Tarif
sätze niedrig bemessen sind, so entspricht dies vor allem der
hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Zcitungswescns.
Der Umstand, daß der Tarif in Anbetracht der mäßigen
Tarifsätze ein Defizit ergibt, ist vom finanziellen Gesichtepunkte
aus gewiß zu beklagen. Die Gesundung der Reichsfinanzen
bildet mit die sicherste Gewähr und die Grundlage für die
i) Stenogr. Ber. 1900/02 Bd. II S. 1384. (Kommissionsbericht
erstatter Paasche).