Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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lichung  oder  wenigstens  der  größeren  Annäherung  unter  den
Einzelstaaten.  Den  ersten  ernstlichen  Versuch  hierzu  machte
eine  von  Preußen  und  Oesterreich  im  Jahre  ]  847  nach
Dresden  einberufene  Konferenz  der  deutschen  Postverwaltungen.
Von  ihr  wurde  u.  a.  auch  über  das  Postzeitungswesen  beraten. ­
  Oesterreich  und  Baden  erachteten  es  für  genügend,
wenn  die  Post  sich  lediglich  mit  der  Beförderung  von  Zeitungen ­
  befaßte.  Die  Konferenz  hielt  es  jedoch  nicht  für  angebracht, ­
  „das  eigentliche  Commissionsgeschäft,  welches  die
deutschen  Postverwaltungen  nun  einmal  seit  langer  Zeit
wirklich  übernommen"  hätten  „und  welches  dem  Publikum
eine  gewohnte  Erleichterung"  gewähre/)  für  die  Zukunft  abzulehnen; ­
  die  Verleger  und  das  Publikum  würden  sonst  „zur
Einführung  einer  veränderten  und  beschwerlicheren  Bezugsweise ­
  genöthigt  werden."^)
Das  Ergebnis  der  Beratungen  über  den  Postzeitungsdebit ­
  in  der  Konferenz,  die  wegen  der  politischen  Unruhen  im
Jahre  1848  vertagt  werden  mußte,  war  der  Beschluß,  das
Postzeitnngswesen  im  Verkehr  der  verschiedenen  Verwaltungen
auf  einheitlicher  Basis  zu  regeln.  Demzufolge  wurde  voin
Preußischen  General-Postamt  ti:i  Jahre  1849  eine  ans  den
Dresdner  Konferenzbeschlüssen  beruhende  „Uebereinkunft  über
den  Debit  und  die  Spedition  der  Zeitschriften  "°h  entworfen.
Sie  bildete  die  Grundlage  zu  einem  Abkommen  über  den
wechselseitigen  Zeitungsverkehr,  das  verschiedene  Postverwaltungen ­
  Deutschlands  noch  im  Jahre  1849  abschlössen.
Dieses  Uebereinkonnnen  diente  im  wesentlichen  dem  am
6  April  1850  zwischen  Preußen  und  Oesterreich  vereinbarten ­
  „Dentsch-Oesterreichischen  Postvereinsvertrag  "^)  zum
Vorbilde,  ebenso  dem  „Revidirten  Postvereinsvertrage"  vom
1)  Protocolle  S.  26.
2 )  Amtsblatt  des  Königl.  Post-Departements  1849  S.  503;  Archiv
1884  S.  322;  Hiittuer  1850  S.  146;  Stephan  S.  548.
8)  Veröffentlicht  im  „Preußischen  Staatsanzeiger"  vom  I.  Mai  1850
im  „Amtsblatt  des  Königl.  Post-Departements"  1850  S.  II  ff.  und
im  „Prenß.  Handelsarchiv"  1857,1.  S.  21  f.,  1857,  II.  S.  245  ff.,
300  ff.,  484  ff.  -  Literatur  vgl.  Archiv  1892  S.  317  ff.,  Meyer
S.  312,  Weithase  S.  8.
            
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