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lichung oder wenigstens der größeren Annäherung unter den
Einzelstaaten. Den ersten ernstlichen Versuch hierzu machte
eine von Preußen und Oesterreich im Jahre ] 847 nach
Dresden einberufene Konferenz der deutschen Postverwaltungen.
Von ihr wurde u. a. auch über das Postzeitungswesen beraten.
Oesterreich und Baden erachteten es für genügend,
wenn die Post sich lediglich mit der Beförderung von Zeitungen
befaßte. Die Konferenz hielt es jedoch nicht für angebracht,
„das eigentliche Commissionsgeschäft, welches die
deutschen Postverwaltungen nun einmal seit langer Zeit
wirklich übernommen" hätten „und welches dem Publikum
eine gewohnte Erleichterung" gewähre/) für die Zukunft abzulehnen;
die Verleger und das Publikum würden sonst „zur
Einführung einer veränderten und beschwerlicheren Bezugsweise
genöthigt werden."^)
Das Ergebnis der Beratungen über den Postzeitungsdebit
in der Konferenz, die wegen der politischen Unruhen im
Jahre 1848 vertagt werden mußte, war der Beschluß, das
Postzeitnngswesen im Verkehr der verschiedenen Verwaltungen
auf einheitlicher Basis zu regeln. Demzufolge wurde voin
Preußischen General-Postamt ti:i Jahre 1849 eine ans den
Dresdner Konferenzbeschlüssen beruhende „Uebereinkunft über
den Debit und die Spedition der Zeitschriften "°h entworfen.
Sie bildete die Grundlage zu einem Abkommen über den
wechselseitigen Zeitungsverkehr, das verschiedene Postverwaltungen
Deutschlands noch im Jahre 1849 abschlössen.
Dieses Uebereinkonnnen diente im wesentlichen dem am
6 April 1850 zwischen Preußen und Oesterreich vereinbarten
„Dentsch-Oesterreichischen Postvereinsvertrag "^) zum
Vorbilde, ebenso dem „Revidirten Postvereinsvertrage" vom
1) Protocolle S. 26.
2 ) Amtsblatt des Königl. Post-Departements 1849 S. 503; Archiv
1884 S. 322; Hiittuer 1850 S. 146; Stephan S. 548.
8) Veröffentlicht im „Preußischen Staatsanzeiger" vom I. Mai 1850
im „Amtsblatt des Königl. Post-Departements" 1850 S. II ff. und
im „Prenß. Handelsarchiv" 1857,1. S. 21 f., 1857, II. S. 245 ff.,
300 ff., 484 ff. - Literatur vgl. Archiv 1892 S. 317 ff., Meyer
S. 312, Weithase S. 8.