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Verlangen einer Reform, bis eine solche schließlich im Jahre
1899 zustande kam.
Aufgabe der vorliegenden Arbeit soll es sein, den deutschen
Postzeitungsgebührentarif nach seiner Entwickelun, seiner
volkswirtschaftlichen und seiner finanziellen Bedeutung zu
betrachten und zur Bildung eines Urteils über die Zweck
mäßigkeit des heutigen Tarifs zu gelangen. Mit Rücksicht
auf die Verschiedenheiten, die jeweils in den einzelnen deutschen
Postverwaltungen beim Postzeitungswesen obgewaltet haben,
erscheint es angebracht, die Untersuchung auf die Hervorhebung
des Typischen aus den Tarifen in Preußen, im Deutsch-
Oesterreichischen Postverein, im Norddeutschen Bund und im
Deutschen Reiche zu beschränkend)
I. Darstellung der Veilungsgebührentarrfe.
8 1. Das Entgelt in den drei Entwickelungsstufen
des Postzeitungswesens.
Die Zeitungen stellen eine Ware dar, die entstanden ist
aus dem Verlangen der Menschen nach Befriedigung des
Bedürfnisses, Nachrichten zu erhalten. Schon frühzeitig wurden,
wie erwähnt, Zeitungen gewerbsmäßig hergestellt^) und an
einen Kundenkreis geliefert, der dafür ein Entgelt in Gestalt
y Das Bestellgeld, d. h. das Entgelt für das Abtragen der
Zeitungen durch die Briefträger, ist durch besondere Tarife geregelt
worden. Es ist bei einer Untersuchung über den Postzeitungsgebührentarif
nicht mit zu behandeln, da dieser Tarif sich nur ans das Entgelt für
den Postzeilungsvertricb bezieht.
Die deutsche Gebühr für Zeitungen nach dem Auslande wird z. F.
nach denselben Grundsätzen wie im inneren Verkehr berechnet. Beim
Verkehr zwischen nicht angrenzenden Ländern treten die den Durchgangs
verwaltungen zu zahlenden Transitkosten hinzu (vgl. „Uebereinkommen,
betr. den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften, v. 26. Mai 1906",
Art. 6 u. „Weltpostvertrag v. 26. Mai 1806", Art. 4 im R. G. Bl. 1907
S. 710 ff. u. S. 593 ff.).
2) Stieler S. 88: „Zm übrigen ist bckant, daß der Zeitungs-
Verfasser, Verkäufer und Drucker Zweck ist, etwas daran zn gewinnen,
und ihre Narung davon zuhaben".