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Einleitung
1. Die Rechnungsführung einer Verbrauchs- oder Aufwandswirtschaft.
Sie hat Aufwand und Deckungsmittel, Einnahmen
und Ausgaben, Vorschüsse und Reste und ähnliches
zu klassifizieren (Verwaltungs-B.).
2. Die Rechnungsführung einer Produktionswirtschaft (technische
B.)- Sie hat den Aufwand und Erfolg der Güterproduktion
(Bergbau, Landwirtschaft x ), Industrie) rechnungsmäßig
klarzulegen.
3. Die kaufmännische B. der Tauschwirtschaften klassifiziert die
Ergebnisse des Güterumsatzes oder der Tausch Vermittlung
in Handelsgütern, Geld und Kreditmitteln.
Sind Tausch- und Produktionswirtschaft vereinigt, so hat
die Rechnungsführung die beiden volkswirtschaftlichen Akte
streng auseinanderzuhalten.
Eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit der B. erübrigt
sich. Die gesetzliche Buchführungspflicht ist nicht nur ein
Gebot der Ordnungsmäßigkeit jeder Wirtschaft, sondern auch
eine Folge wirtschaftlicher Erwägungen. Der Unternehmer als
Verwalter eigenen und fremden Kapitals hat sich selbst, seinen
Gläubigern und gegebenenfalls dem Gesetzgeber Rechenschaft
abzulegen. Die B. im Interesse der Gläubiger dient zur rechtlichen
und wirtschaftlichen Sicherung ihres Vermögensanspruches.
Sie ist in der Zeit ausgebildeter Kreditwirtschaft unentbehrlich.
Sie beweist die Kreditfähigkeit und dient häufig als Grundlage
für die Kreditgewährung. Sie bringt die Beziehungen der Wirtschaft
zur Außenwelt, aber auch die Ergebnisse der inneren Wirtschaft
zum Ausdruck. Je mehr fremde Arbeitskräfte beansprucht
werden, je weitergehend die Arbeitsteilung innerhalb der
Betriebsverwaltung ist, um so genauer, schärfer und vielseitiger
muß die notwendige rechnungsmäßige Kontrolle durch die B.
-sein. Je verwickelter die wirtschaftlichen und technischen Verhältnisse
der Unternehmung und ihres Betriebes sind, um so notwendiger
eine wohldurchdachte, klare und übersichtliche Organisation
der B.
i) über die Verwendbarkeit der doppelten B. in der Urproduktion
vgl. Tangermann, Grundlagen der landwirtschaftlichen Buchhaltung (Dissertation,
Merseburg 1903). Law, Grundlagen und Methoden der Bewertung.
Buchhaltung trnd Kalkulation in der Landwirtschaft, Berlin 1911.