Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Einleitung

1.  Die  Rechnungsführung  einer  Verbrauchs-  oder  Aufwandswirtschaft. ­
  Sie  hat  Aufwand  und  Deckungsmittel,  Einnahmen ­
  und  Ausgaben,  Vorschüsse  und  Reste  und  ähnliches
zu  klassifizieren  (Verwaltungs-B.).
2.  Die  Rechnungsführung  einer  Produktionswirtschaft  (technische ­
  B.)-  Sie  hat  den  Aufwand  und  Erfolg  der  Güterproduktion ­
  (Bergbau,  Landwirtschaft  x ),  Industrie)  rechnungsmäßig ­
  klarzulegen.
3.  Die  kaufmännische  B.  der  Tauschwirtschaften  klassifiziert  die
Ergebnisse  des  Güterumsatzes  oder  der  Tausch  Vermittlung
in  Handelsgütern,  Geld  und  Kreditmitteln.
Sind  Tausch-  und  Produktionswirtschaft  vereinigt,  so  hat
die  Rechnungsführung  die  beiden  volkswirtschaftlichen  Akte
streng  auseinanderzuhalten.
Eine  ausführliche  Begründung  der  Notwendigkeit  der  B.  erübrigt ­
  sich.  Die  gesetzliche  Buchführungspflicht  ist  nicht  nur  ein
Gebot  der  Ordnungsmäßigkeit  jeder  Wirtschaft,  sondern  auch
eine  Folge  wirtschaftlicher  Erwägungen.  Der  Unternehmer  als
Verwalter  eigenen  und  fremden  Kapitals  hat  sich  selbst,  seinen
Gläubigern  und  gegebenenfalls  dem  Gesetzgeber  Rechenschaft
abzulegen.  Die  B.  im  Interesse  der  Gläubiger  dient  zur  rechtlichen ­
  und  wirtschaftlichen  Sicherung  ihres  Vermögensanspruches.
Sie  ist  in  der  Zeit  ausgebildeter  Kreditwirtschaft  unentbehrlich.
Sie  beweist  die  Kreditfähigkeit  und  dient  häufig  als  Grundlage
für  die  Kreditgewährung.  Sie  bringt  die  Beziehungen  der  Wirtschaft ­
  zur  Außenwelt,  aber  auch  die  Ergebnisse  der  inneren  Wirtschaft ­
  zum  Ausdruck.  Je  mehr  fremde  Arbeitskräfte  beansprucht ­
  werden,  je  weitergehend  die  Arbeitsteilung  innerhalb  der
Betriebsverwaltung  ist,  um  so  genauer,  schärfer  und  vielseitiger
muß  die  notwendige  rechnungsmäßige  Kontrolle  durch  die  B.
-sein.  Je  verwickelter  die  wirtschaftlichen  und  technischen  Verhältnisse ­
  der  Unternehmung  und  ihres  Betriebes  sind,  um  so  notwendiger ­
  eine  wohldurchdachte,  klare  und  übersichtliche  Organisation ­
  der  B.
i)  über  die  Verwendbarkeit  der  doppelten  B.  in  der  Urproduktion
vgl.  Tangermann,  Grundlagen  der  landwirtschaftlichen  Buchhaltung  (Dissertation, ­
  Merseburg  1903).  Law,  Grundlagen  und  Methoden  der  Bewertung.
Buchhaltung  trnd  Kalkulation  in  der  Landwirtschaft,  Berlin  1911.
            
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