Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Das  Inventar.

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„Eine  gute  Buchhaltung  ist  unmöglich  ohne  Verständnis
nicht  bloß  des  letzten  Zieles,  sondern  auch  6Iler  besonderen  Verhältnisse ­
  des  Unternehmens,  wofür  sie  geführt  wird,  die  B.  ist
ebenso  individuell  wie  die  einzelne  Unternehmung  selbst“  (Stein,
a.  a.  0.  S.  319).  Der  Gesetzgeber  verlangt  als  Mindestleistung,
daß  jede  Buchführung  die  Lage  des  Vermögens  und  die  Handelsgeschäfte ­
  ersichtlich  mache.  Die  Anforderungen  an  die  Leistungen
in  wirtschaftlicher  Hinsicht  gehen  weiter.  Sie  werden  bedingt
durch  die  besondere  Stellung  der  betr.  Unternehmung  als  Einzelwirtschaft ­
  im  volkswirtschaftlichen  Organismus  überhaupt.  Die
B.  einer'Aufwandswirtschaft  (siehe  oben)  hat  anderes  zu  leisten
wie  jene  einer  Erwerbswirtschaft.  Die  Rechnungsführung  einer
Wert  umsetzenden  oder  Kredit  vermittelnden  Handelsunternehmung ­
  mit  überwiegend  äußeren  Wirtschaftsvorgängen  unterscheidet ­
  sich  wesentlich  hinsichtlich  ihrer  wirtschaftlichen  Leistungen ­
  von  jener  der  Wert  schaffenden  Produktionswirtschaft.
Die  B.  eines  Betriebes  der  Umformungsindustrie  in  einem  Kartellverbande
  mit  einer  Verkaufszentrale  wird  anderes  leisten  müssen
wie  die  Rechnungsführung  einer  Produktionswirtsohaft,  die  für
den  Absatz  ihrer  Marktprodukte  selbst  besorgt  ist.
Eine  brauchbare  Wirtschaftsstatistik  und  Wirtschaftsgeschichte ­
  hat  nicht  nur  die  Ereignisse  zahlenmäßig  festzuhalten
und  zu  erzählen,  soweit  sie  sich  aus  der  Verbindung  mit  der
Außenwelt  ergeben;  auch  die  vielfach  verwickelten  inneren  Vorgange,
  die  Wertveränderungen  und  Wertverschiebungen  im  inneren ­
  Leben  des  Organismus  müssen  in  der  B.  ihren  klaren  und
wahrheitsgetreuen  zahlenmäßigen  Ausdruck  finden.

2.  Abschnitt.
Der  Nachweis  des  Vermögens  und  der  Schulden.
Das  wirtschaftliche  Ziel  einer  jeden  Erwerbswirtschaft  ist
darauf  gerichtet,  das  in  der  Unternehmung  wirkende  Kapital
möglichst  gewinnbringend  auszunutzen.  Durch  den  Geschäftsbetrieb, ­
  d.  h.  durch  Verbindung  von  Kapital  und  Arbeit  zu  be
            
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