Das Konto.
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und wird Schuldner, das Konto gibt und wird Gläubiger x ). Die
Gruppierung aller wirtschaftlichen Ereignisse und Tatsachen in
kontenförmiger Darstellung bedeutet eine „rechnerische Auflösung
der Gesamtwirtschaft in Einzelwirtschaften, repräsentiert
durch Konten, die für sich und im Zusammenhänge mit der Gesamtwirtschaft
selbständige Aufgaben zu lösen haben“ (Stein).
Die (doppelte) B. in dieser Auffassung trennt das Geschäft von
seinem Inhaber: Die Buchführung ist eine B. des Geschäfts.
Die Konten treten in der Einzelwirtschaft als Debitor und Kreditor,
als Rechnungssubjekte auf. Einzelne Theoretiker erklären
die Konten selbst als Personen, als Verwalter, Rechnungsführer,
personifizieren also die Konten selbst. Andere wiederum sehen in
den Konten nur Abrechnungen der Einzelwirtschaften, der Einzelverwaltungen
2 ), deren Rechnungen belastet und erkannt werden.
Personifikation der Konten. Die Personifikationstheorie
stützt sich auf die Anschauung, daß jeder Geschäftsfall als ein
in Geld ausdrückbares Schuldverhältnis zu betrachten sei. Kraft
des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, vom Schuldner
eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB.). Das Schuldverhältnis
begründet nur persönliche Rechtsbeziehungen zwischen
Rechtssubjekten, d. h. kann nur zwischen Personen eintreten.
Die Auffassung der Einzelwirtschaften als eine durch den Kontonamen
bezeichnete Person ermöglicht die Darstellung eines jeden
Schuldverhältnisses auf zwei Konten, da ein Schuldner ohne
Gläubiger nicht denkbar ist: Die Verbuchung der Schuld, d. h.
der Verbindlichkeit, die erfüllt werden soll, auf dem einen, und
der Forderung gleichen Wertes, d. i. die Leistung (Sache, Recht,
Handlung), welche die Person zu fordern hat, als Gegenposten
a uf dem anderen Konto ‘).
*) Vgl. dazu Schrott a. a. O. S. 256. Trennung in
2 ) Für Betriebe mit weitgehender Arbeitsteilung vergleiche
zahlreiche Verwaltungsstellen und -zweige zu rC ® n Wechsels Stuttgart
dazu Jäger, Die ältesten Banken und der Ursprung des Verwaltung.
«. \,U. und di. dort
*) Das empfangende Konto wird b ® la ®J e *> . g Unter Anwendung
(Theorie der Tauschakte, des Gebens und Nehm )• Wenn für ein
der Schuld- und Forderungstheorie ist die /^f^venn für ein Konto eine
Konto eine Forderung entsteht, wird es erkan , .
Schuld entsteht, wird es belastet (Ullemann, Z. •