Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Das  Konto.

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und  wird  Schuldner,  das  Konto  gibt  und  wird  Gläubiger  x ).  Die
Gruppierung  aller  wirtschaftlichen  Ereignisse  und  Tatsachen  in
kontenförmiger  Darstellung  bedeutet  eine  „rechnerische  Auflösung ­
  der  Gesamtwirtschaft  in  Einzelwirtschaften,  repräsentiert
durch  Konten,  die  für  sich  und  im  Zusammenhänge  mit  der  Gesamtwirtschaft ­
  selbständige  Aufgaben  zu  lösen  haben“  (Stein).
Die  (doppelte)  B.  in  dieser  Auffassung  trennt  das  Geschäft  von
seinem  Inhaber:  Die  Buchführung  ist  eine  B.  des  Geschäfts.
Die  Konten  treten  in  der  Einzelwirtschaft  als  Debitor  und  Kreditor, ­
  als  Rechnungssubjekte  auf.  Einzelne  Theoretiker  erklären
die  Konten  selbst  als  Personen,  als  Verwalter,  Rechnungsführer,
personifizieren  also  die  Konten  selbst.  Andere  wiederum  sehen  in
den  Konten  nur  Abrechnungen  der  Einzelwirtschaften,  der  Einzelverwaltungen ­
  2 ),  deren  Rechnungen  belastet  und  erkannt  werden.
Personifikation  der  Konten.  Die  Personifikationstheorie
stützt  sich  auf  die  Anschauung,  daß  jeder  Geschäftsfall  als  ein
in  Geld  ausdrückbares  Schuldverhältnis  zu  betrachten  sei.  Kraft
des  Schuldverhältnisses  ist  der  Gläubiger  berechtigt,  vom  Schuldner ­
  eine  Leistung  zu  fordern  (§  241  BGB.).  Das  Schuldverhältnis ­
  begründet  nur  persönliche  Rechtsbeziehungen  zwischen
Rechtssubjekten,  d.  h.  kann  nur  zwischen  Personen  eintreten.
Die  Auffassung  der  Einzelwirtschaften  als  eine  durch  den  Kontonamen ­
  bezeichnete  Person  ermöglicht  die  Darstellung  eines  jeden
Schuldverhältnisses  auf  zwei  Konten,  da  ein  Schuldner  ohne
Gläubiger  nicht  denkbar  ist:  Die  Verbuchung  der  Schuld,  d.  h.
der  Verbindlichkeit,  die  erfüllt  werden  soll,  auf  dem  einen,  und
der  Forderung  gleichen  Wertes,  d.  i.  die  Leistung  (Sache,  Recht,
Handlung),  welche  die  Person  zu  fordern  hat,  als  Gegenposten
a uf  dem  anderen  Konto  ‘).

*)  Vgl.  dazu  Schrott  a.  a.  O.  S.  256.  Trennung  in
2 )  Für  Betriebe  mit  weitgehender  Arbeitsteilung  vergleiche
zahlreiche  Verwaltungsstellen  und  -zweige  zu  rC  ® n  Wechsels  Stuttgart
dazu  Jäger,  Die  ältesten  Banken  und  der  Ursprung  des  Verwaltung.
«.  \,U.  und  di.  dort
*)  Das  empfangende  Konto  wird  b ® la ®J e *>  . g  Unter  Anwendung
(Theorie  der  Tauschakte,  des  Gebens  und  Nehm  )•  Wenn  für  ein
der  Schuld-  und  Forderungstheorie  ist  die  /^f^venn  für  ein  Konto  eine
Konto  eine  Forderung  entsteht,  wird  es  erkan  ,  .
Schuld  entsteht,  wird  es  belastet  (Ullemann,  Z.  •
            
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