Konten der Vermögensteile.
61
9. Abschnitt.
Die Konten des Vermögens, der Schulden
und des Kapitals.
Die Buchführung stellt bei Beginn des Geschäftsbetriebes
bzw. des Rechnungsjahres Vermögen und Schulden (das Kapital
interessiert zunächst nicht) in ihren Einzelheiten und in ihrem
Gesamtbetrag im Inventar bzw. in der Inventarbilanz fest. Sie
verfolgt die Veränderungen im Vermögen, in den Schulden (und
des Kapitals) infolge der Geschäftsvorfälle auf Konten der ein
zelnen Vermögens- und der Schuldenteile und faßt das Ergebnis
dieser Wert- bzw. Bestandsveränderungen (Bestände an Ver
mögen und Schulden, Gewinne und Verluste) im Schlußinventar
bzw. in der jährlichen Schlußbilanz zusammen. An einfachen
schematischen Zahlenbeispielen möge dieser Zusammenhang ge
zeigt werden.
a) Konten der Vermögensteile.
I. Anfangsbilanz: Bargeld 80
Waren 70
Buchforderungen 15
Wechselforderungen . . 20
Bankguthaben 35
Vermögen 220
II. Fortlaufende chronologisch und systematisch geordnete
Aufzeichnungen der Veränderungen in den Vcrmögensbestand-
teilen als Folge von Geschäftsvorfällen. Die Waren werden im
Beispiel auf Warenkonto zum Selbstkostenpreis verrechnet
(vgl. Tabelle S. 62).
III. Aufstellung des Schluß Inventars (§ 39 Abs. 2 HGB.).
Bie Kontensaldi geben den Buchwert der Bestände (Sollbestand)
a n. Ob ihr Bilanzwert für den Schluß des Rechnungsjahres
damit übereinstimmt, ist keine Frage der Buchführungstechnik.
Hier wird Übereinstimmung von Buchwert und Bilanzwert an
genommen (S. 62).
\