Full text : Wesen und Weg der Sozialisierung

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Betriebes  dabei  an  dessen  „Gewinn“  beteiligt  sind,  ist  dem  Rätesystem
nicht  eigentümlich.
Nach  dem  bisher  Gesagten  kann  man  im  eigentlichen  Sinn  des
Wortes  nur  von  einer  Sozialisierung  der  Gesamtwirtschaft, ­
  d.  h.  von  ihrer  planmäßigen  Umgestaltung  sprechen.  Es
wäre  irreführend,  zu  sagen,  eine  einzelne  Fabrik  sei  „sozialisiert“
worden,  weil  ihre  Arbeiter  sie  in  Besitz  nahmen,  oder  irgend  ein
Bergwerk  sei  „sozialisiert“  worden,  weil  es  verstaatlicht  wurde,  wenn
nicht  gleichzeitig  die  Qesamtwirtschaft  planmäßig  geleitet  wird,  sondern ­
  die  alte  Regellosigkeit  der  Produktion  und  der
Verteilung  andauert.  Nur  als  Mittel  einer  planmäßigen  Wirtschaftsgestaltung ­
  sollte  man  Änderungen  in  den  Eigentumsverhältnissen, ­
  Verstaatlichungen,  Besitzergreifung  durch  Arbeiterräte  als  Sozialisierungen ­
  bezeichnen.  Wie  sollte  denn  auch  ein  einzelner  Arbeiterrat
oder  eine  einzelne  Produktivgenossenschaft  die  Planmäßigkeit  der  Gesamtwirtschaft ­
  verbürgen!  ?
Wirtschaftspläne  werden  aus  s  ch  1  i  e  ß  1  ich  durch  G  ro  ß  o  rganisationen
  verwirklicht,  deren  bedeutsamste  heute  der  Staat  ist.
In  diesem  Sinne  hat  man  denn  auch  von  marxistischer  Seite  die  Entwicklung ­
  der  gemischten  Werke  und  der  Kartelle  selbst  dann  begrüßt,
wenn  deren  Macht  zunächst  der  Arbeiterschaft  höchst  unerwünscht
war.  In  diesem  Geiste  müßte  eigentlich  auch  heute  die  Sozialisierung
vor  allem  in  der  Ausgestaltung  und  Vervollständigung
der  Großorganisationen  erblickt  werden,  die  ja  noch  gewaltiger ­
  Entwicklung  vor  allem  durch  Schaffung  neuer  Zwischen-  und
Bindeglieder  fähig  sind.  Soweit  man  diese  Großorganisationen  durch
gesellschaftlichen  Einfluß  dem  Kampf  gegen  jede  UnWirtschaftlichkeit,
der  Förderung  des  Glückes  Aller  und  der  sozialistischen  Verteilung
dienstbar  machen  kann,  müßten  sie  folgerichtig  seitens  der  Sozialdemokratie ­
  ausgebaut  werden.
Gesellschaftstechnisch  wäre  es  naheliegend,  Genossenschaften, ­
  Kartelle,  Banken,  Gemischte  Werke,  Gewerkschaften, ­
  Konsumentenverbände,  Handelskammern,
Landwirtschaftskammern  und  andere  Großorganisationen
neben  dem  Staat  als  Diener  der  Sozialisierung  zu  verwenden. ­
  Es  wäre  durchaus  denkbar,  daß  man  diesen  Gebilden  in
ihrer  Gesamtheit  gewissermaßen  das  Mandat  übertrüge,  die  Sozialisierung ­
  nach  gewissen  allgemeinen  Grundsätzen  durchzuführen.  Dies
hätte  unter  der  Leitung  und  nach  der  Anweisung  einer  machtvollen
Volksregierung  zu  geschehen,  welche  durch  Kommissare  und  beson-
            
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