Full text: Wesen und Weg der Sozialisierung

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Betriebes dabei an dessen „Gewinn“ beteiligt sind, ist dem Rätesystem 
nicht eigentümlich. 
Nach dem bisher Gesagten kann man im eigentlichen Sinn des 
Wortes nur von einer Sozialisierung der Gesamtwirt 
schaft, d. h. von ihrer planmäßigen Umgestaltung sprechen. Es 
wäre irreführend, zu sagen, eine einzelne Fabrik sei „sozialisiert“ 
worden, weil ihre Arbeiter sie in Besitz nahmen, oder irgend ein 
Bergwerk sei „sozialisiert“ worden, weil es verstaatlicht wurde, wenn 
nicht gleichzeitig die Qesamtwirtschaft planmäßig geleitet wird, son 
dern die alte Regellosigkeit der Produktion und der 
Verteilung andauert. Nur als Mittel einer planmäßigen Wirt 
schaftsgestaltung sollte man Änderungen in den Eigentumsverhältnis 
sen, Verstaatlichungen, Besitzergreifung durch Arbeiterräte als Soziali 
sierungen bezeichnen. Wie sollte denn auch ein einzelner Arbeiterrat 
oder eine einzelne Produktivgenossenschaft die Planmäßigkeit der Ge 
samtwirtschaft verbürgen! ? 
Wirtschaftspläne werden aus s ch 1 i e ß 1 ich durch G ro ß o rga- 
nisationen verwirklicht, deren bedeutsamste heute der Staat ist. 
In diesem Sinne hat man denn auch von marxistischer Seite die Ent 
wicklung der gemischten Werke und der Kartelle selbst dann begrüßt, 
wenn deren Macht zunächst der Arbeiterschaft höchst unerwünscht 
war. In diesem Geiste müßte eigentlich auch heute die Sozialisierung 
vor allem in der Ausgestaltung und Vervollständigung 
der Großorganisationen erblickt werden, die ja noch gewalti 
ger Entwicklung vor allem durch Schaffung neuer Zwischen- und 
Bindeglieder fähig sind. Soweit man diese Großorganisationen durch 
gesellschaftlichen Einfluß dem Kampf gegen jede UnWirtschaftlichkeit, 
der Förderung des Glückes Aller und der sozialistischen Verteilung 
dienstbar machen kann, müßten sie folgerichtig seitens der Sozial 
demokratie ausgebaut werden. 
Gesellschaftstechnisch wäre es naheliegend, Genossenschaf 
ten, Kartelle, Banken, Gemischte Werke, Gewerk 
schaften, Konsumentenverbände, Handelskammern, 
Landwirtschaftskammern und andere Großorganisationen 
neben dem Staat als Diener der Sozialisierung zu ver 
wenden. Es wäre durchaus denkbar, daß man diesen Gebilden in 
ihrer Gesamtheit gewissermaßen das Mandat übertrüge, die Soziali 
sierung nach gewissen allgemeinen Grundsätzen durchzuführen. Dies 
hätte unter der Leitung und nach der Anweisung einer machtvollen 
Volksregierung zu geschehen, welche durch Kommissare und beson-
	        
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