Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

7  Gebabö  30-  A.

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5.  Der  Postscheck*)
a]  Sie  Organisation  des  Postscheckverkehrs
Der  große  Erfolg  des  seit  1883  bestehenden  österreichischen  Postscheck-Verkehrs
  veranlaßte  die  deutsche  Neichspostverwaltung  bereits  im  Jahre  1889,
dem  Reichstag  eine  Denkschrift,  betreffend  die  Einführung  des  Postscheckverkehrs ­
  im  Reichspostgebiete,  vorzulegen.  An  der  Gebührenfrage  scheiterte
der  Entwurf.  1908  kam  eine  neue  Vorlage  an  den  Reichstag,  und  der
Reichskanzler  wurde  ermächtigt,  den  Post-llberweisungs-  und  Scheckverkehr, ­
  zunächst  im  Verordnungswege,  einzuführen.
Die  P  o  st  s  ch  e  ck  o  r  d  n  u  n  g  ist  am  1.  Januar  1909  in  Kraft  getreten.
Während  in  einigen  Ländern  (Österreich,  Frankreich,  Belgien)  nur  ein
einziges  Postscheckamt  besteht,  hat  Deutschland  das  dezentralisierte  System.
Man  ging  dabei  von  der  Erwägung  aus,  je  bequemer  das  Postscheckamt
dem  Kontoinhaber  liegt,  desto  größer  wird  der  Teilnehmerkreis  sein.  Die
Dezentralisation  ist  jedoch  nicht  so  weitgehend  wie  in  der  Schweiz,  wo  fast
jedes  größere  Postamt  zu  einem  Postscheckamt  ausgestaltet  ist.
20  Postscheckämter  bestehen,  und  zwar  in:  Berlin,  Breslau,  Dortmund,
Dresden,  Erfurt,  Essen,  Frankfurt  a.  M.,  Hamburg,  Hannover,  Karlsruhe
(Baden),  Köln,  »Königsberg,  Leipzig,  Ludwigshafen  (Rh.),  Magdeburg,
München,  Nürnberg,  Saarbrücken,  (Stettin,  Stuttgart.  Jedes  Postscheckamt
benutzt  die  in  seinem  Bezirke  befindlichen  Postanstalten  als  Geldeinzahlungs-
  und  Geldauszahlungsstellen.  Rund  32  000  Postanstalten  sind  dem
Postscheckverkehr  dienstbar  gemacht.
Am  1.  Juli  1914  traten  das  Postscheckgesetz  vom  26.  März  1914
und  die  Postscheckordnung  vom  22.  Mai  1914  in  Kraft.  Inzwischen  sind
mancherlei  Änderungen  erfolgt.  Der  Postscheckverkehr  ist  bei
weitem  der  beste  Vermittler  für  den  Kleinverkehr.
Durch  ihn  werden  in  Deutschland  jährlich  rund  3 / 4  Milliarden  Zahlungsvorgänge ­
  auf  mehr  als  1,1  Million  Konten  verrechnet.  Die  Schaffung  von
Originalunterlagen  für  Auftraggeber,  Empfänger  und  Postscheckamt ­
  ergibt  Betriebsvereinfachungs-  und  Kontrollmöglichkeiten.
i)  Schrifttum:  25  Jahre  Postscheckverkehr.  1909—1933.  Berlin  1934.
Pierburg,  Der  Postscheckvertrag  nach  deutschem  und  ausländischem  Recht.
Leipzig  1932.
            
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