Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Zur  rechtlichen  Sicher  st  ellungderPfandbriefinhab  er  ist
die  Anlegung  eines  Hypotheken-  und  Wertpapierregisters  vorgeschrieben.
Betreffs  der  in  dieses  Register  eingetragenen  Dokumente  ist  den  Pfandbriefgläubigern ­
  im  Konkurs  ein  Vorzugsrecht  vor  allen  anderen  Konkursgläubigern ­
  eingeräumt.  Die  Pfandbriefgläubiger  haben  untereinander
gleichen  Rang.
Eine  Anzahl  Hypothekenbanken  haben  sich  zu  „Gemeinschaftsgruppen"
  oder  „Arbeitsgemeinschaften"  zusammengeschlossen.  Hauptgrund ­
  hierfür  war  Kostenersparnis  durch  Zusammenfassung  und  Ausnutzung ­
  bestehender  Organisationen.  Die  Gewinne  werden  zusammengelegt
  und  nach  den  Aktienkapitalien  der  einzelnen  Gesellschaften  verteilt.
Die  Gemeinschaftsverfassung  betont  aber  ausdrücklich,  daß  jede  Gemeinschaftsbank ­
  nach  wie  vor  die  Aufgabe  hat,  die  Jahresbilanz,  sowie  die  Gewinn- ­
  und  Verlustrechnung  festzustellen.
Ebenfalls  dem  st  ä  d  t  i  s  ch  e  n  Realkredit  dienen  die  S  t  a  d  t  s  ch  a  f  t  e  n
(s.  unten).
Wie  die  L  a  n  d  s  ch  a  f  t  e  n  (s.  diesen  Abschnitt)  dem  ländlichen  Grundbesitz, ­
  so  wollen  die  Industrie  schäften  der  mittleren  und  kleineren
Industrie  Mittel  zur  Verfügung  stellen.  Als  erste  Jndustrieschaft  wurde
Ende  1925  die  Sächsische  Landespfandbriefanstalt  ins  Leben  gerufen.
V.  Nktivgeschäfte  der  Danken
Reichen  die  e  i  ge  n  e  n  Mittel  (bog  Eigenkapital)  jemandes  zur  Erfüllung
der  von  ihm  zu  bewirkenden  Leistungen  nicht  aus,  so  muß  er  fremde
Mittel  in  Anspruch  nehmen,  sich  Fremdkapital  leihen  oder,  wie  man  es
ausdrückt,  Kredit  aufnehmen.
Im  Mittelpunkt  der  Banktätigkeit  steht  das  K  r  e  d  i  t  ge  s  ch  ä  f  t  Z.  Einer
Person  (oder  Wirtschaft)  wird  Geldkapital  (ober  Geldkapitalanspruch:
1)  Schrifttum:  F.  B  eckmann  u.  a.,  Die  Kreditwirtschaft.  Leipzig  1927.
F.  B  o  n  d  i  und  E.  W  i  n  ck  l  e  r,  Die  Praxis  der  Finanzierung.  Berlin  1929.
H.  Kaeferlein,  Der  Bankkredit  und  seine  Sicherungen.  6.  Ausl.,  nenbearbeitet
  von  A  r  w  e  d  51  o  ch  (grundlegendes  Werk),  Stuttgart  1937.
K.  H.  L  e  m  ke,  Der  Personalkredit  an  Großhandel  und  Industrie.  Berlin  1922.
H.  D.  Macleod,  The  Theory  of  Credit.  2.  Ausl.  London  1897.  W.  Mahlberg,
  Zum  Neubau  des  Kredits.  Leipzig  1925.  Nöll  von  der  Nahmer,
Der  volkswirtschaftliche  Kreditfonds  (Versuch  einer  Lösung  des  Kreditproblems).
            
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