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Anhang: Kreditkonsortien
Weniger bekannt als die Konsortien, die bezwecken, die Gründung
einer Gesellschaft oder deren Kapitalserhöhung durchs
zuführen, sind die Konsortien, die gebildet werden, um einer Unternehmung
Kredite in solcher Höhe zu gewähren, daß sie von einer Bank allein nicht
gegeben werden können. Geschäfte mit internationalem Einschlag werden
heute wegen der Devisenschwierigkeiten seltener getätigt. An Hand prakti
scher Beispiele soll gezeigt werden, wie die Bildung von Kreditkon-
s o r t i e n vor sich geht.
1.
In einer Aufsichtsratssitzung der Müller AG. macht der Vorstand die
Mitteilung, daß die Gesellschaft zur Ausführung eines größeren, sehr
lohnenden Auftrages vorübergehend 3 000 000 RM braucht. Da die haupt
sächliche Bankverbindung der Gesellschaft, die ^.-Bank, allein nicht in der
Lage ist, einen solch hohen Betrag zur Verfügung zu stellen, kommt sie mit
den zwei anderen, dem Aufsichtsrat angehörenden Vertretern von Banken
überein, den Kredit gemeinschaftlich zu gewähren. Zu diesem Zweck
bildet sich ein K r e d i t k o n s o r t i u m. Als Konsortialführerin wird die
^.-Bank bestimmt. Sie beteiligt sich an dem Konsortium mit 50 %. Die
beiden anderen im Aufsichtsrat vertretenen Institute, die B= und 6-Bank,
übernehmen je 25 %.
In einem Konsortialvertrag wird insbesondere festgelegt, zu welchem
Zins- und Provisionssatz der Kredit gewährt, und wie der Kredit g e -
sichert sein soll.
Die Anforderung der Beträge durch die Müller A.°G. erfolgt in Raten.
Zunächst werden RM 1000 000.— benötigt. Die Verbuchung ge-
schieht in folgender Weise:
Die ^.-Bank errichtet ein Konsortialkonto
„Müller AG." Kreditkonsortium,
belastet dieses mit RM 1 000 000.— und erkennt das laufende Konto der
Gesellschaft mit der gleichen Summe. Brieflich werden die Konsorten von
der Entnahme in Kenntnis gesetzt und ersucht, den auf sie entfallenden
Anteil von je 250 000 RM anzuschaffen. Die Konsorten wiederum buchen
in ihren Büchern: