Einfluß in der Hauptversammlung, ermöglicht die Wahl in den Aufsichtsrat
und damit in gewisser Weise Teilnahme an der Leitung der Gesellschaft.
Der Aktionär wird also zu prüfen haben, ob die Vollmacht, die er der Bank
gibt, das Stimmrecht für ihn auszuüben, in seinem Interesse liegt.
Sinkt aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge politischer Verhältnisse
der Zinsfuß, so suchen auch Staaten, Provinzen/ Gemeinden und Gesellschaften
für die von ihnen ausgegebenen Anleihen einen Nutzen zu ziehen,
indem sie deren Zinsen herabsetzen, die Anleihen konvertieren. Der
Gläubiger, der in die Zinsherabsetzung nicht einwilligt, erhält das
Kapital zum Nennwerte zurückgezahlt. Wer sich dagegen mit der Konversion
einverstanden erklärt, bekommt mitunter noch eine sogenannte
„Konvertierungsprämie" und die Zusicherung, daß der Zinsfuß
innerhalb einer gewissen Frist nicht noch weiter herabgesetzt wird.
(S. auch den Abschnitt „Festverzinsliche Wertpapiere".)
Nicht zu verwechseln ist eine solche Konversion mit der aufgezwungenen
Zinsherabsetzung, bei der, durch einseitigen Akt,
eine Herabminderung der Leistungen des Schuldners erfolgt.
Eine zwangsweise Zinskonversion brachte die deutsche Notverordnung
vom 8. Dezember 1931, die sich erstreckte auf Hypotheken, festverzinsliche
Wertpapiere (mit Ausnahme der Reichsbahn-Vorzugsaktien
und der im Ausland begebenen Anleihen), sowie der inländischen Forderungen,
die auf Ausländsanleihen beruhten. Zinssätze zwischen 6 und 8%
wurden auf 6 %, Zinssätze über 8 % im Verhältnis von 8:6 herabgesetzt;
überstieg der Zinssatz 12 %, so wurde von dem Mehr die Hälfte
gekürzt.
Als Anfang 1935 — wesentlich beeinflußt durch die „Offen-Markt"-Käufe
der Reichsbank Z — die Kurse sich stark dem Paristande genähert
hatten, erfolgten in der Erkenntnis, daß ein Zinsfuß in der bisherigen
2. Bei Kapitalerhöhungen: Durch Einbringung von Sacheinlagen
oder Unternehmungen, oder bei Sanierungen, wenn Großgläubiger
ihre Forderungen inAktien umwandeln.
3. Bereits bei Gründung der A. - G.
Nach einer Untersuchung des Statistischen Reichsamts waren Ende 1935 von
dem Kapital von 7840 Aktiengesellschaften 11,23 Milliarden NM, das sind 57"/»
ihres Kapitals, in Beteiligungen gebunden.
*) Hierdurch gewann die Reichsbank einen bedeutenden Einfluß auf den Kapitalmarkt,
den sie dem von ihr erstrebten Ziel der Zinssenknng dienstbar machte.
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