Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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neue  Wege  eröffnet.  Neben  der  bisherigen  Form:  Ausgabe  „junger"
Aktien,  find  zwei  weitere  Finanzierungsmöglichkeiten  vorgesehen:  Die  „bedingte ­
  Kapitalerhöhung"  und  das  „genehmigte  Kapital".
Die  bedingte  Kapitalerhöhung  (§  159ff.  Aktiengesetz)  wird
durch  einen  Beschluß  der  Hauptversammlung  durchgeführt,  wonach  ein
unentziehbares  Umtausch-  oder  Bezugsrecht  auf  die  neuen  Aktien  eingeräumt ­
  wird  zwecks  Umtausches  von  Wandelschuldverschreibungen  (siehe
unten)  oder  zur  Vorbereitung  des  Zusammenschlusses  mehrerer  Unternehmungen. ­
  Der  Nennbetrag  des  bedingten  Kapitals  darf  nicht  höher  sein
als  die  Hälfte  des  zur  Zeit  des  Beschlusses  über  die  bedingte  Kapitalerhöhung ­
  vorhandenen  Grundkapitals.
Da  nach  bisherigem  Recht  die  Durchführung  einer  Kapitalerhöhung  den
Beschluß  der  Hauptversammlung  zur  Voraussetzung  hatte,  war  der  Vorstand ­
  oft  nicht  in  der  Lage,  den  für  die  Emission  günstigsten  Termin  auszunutzen. ­
  Die  „V  o  r  r  a  t  s  a  k  t  i  e"  täusche  Eigenkapital  vor,  das  nicht  vorhanden ­
  sei.  Die  Einführung  des  „g  e  n  e  h  m  i  g  t  e  n  K  a  p  i  t  a  l  s"  (§  169  ff.
Akticngesetz)  schafft  einen  guten  Ersatz  für  die  Vorratsaktie:  Die  Hauptversammlung ­
  kann  mit  einer  Mehrheit  von  */ 4  des  Grundkapitals  den  Vorstand ­
  ermächtigen,  das  Grundkapital  durch  Ausgabe  neuer  Aktien  gegen
Einlagen  zu  erhöhen.  Der  Vorstand  bestimmt  dann  innerhalb  von  5  Jahren
den  Zeitpunkt  für  die  Ausgabe  neuer  Aktien,  nachdem  er  vorher  die  Genehmigung ­
  des  Aufsichtsrates  eingeholt  hat.
ä)  Vertretung  der  Aktien  in  der  Hauptversammlung,
Konversion  von  Anleihen,  Sanierung,  Verschmelzung,
Interessengemeinschaft
Will  ein  Aktionär  das  ihm  zustehende  Stimmrecht  in  der  Hauptversammlung ­
  durch  seine  Bank  ausüben  lassen,  so  muß  er  sie
hierzu  schriftlich  beauftragen,  und  dieses  Schreiben  darf  nicht  mit  andern
Erklärungen  verbunden  sein.  Die  Vollmacht  darf  höchstens  für  15  Monate
erteilt  werden  und  ist  jederzeit  widerruflich  (§  114  Aktiengesetz).
Ein  Anhäufen  von  Stimmen  in  einer  Hand  gibt  wie  ein  „Aktienpaket"  Z
*)  Aktienpakete,  das  sind  Zusammenballungen  von  Aktien  in  einer
Hand,  entstehen:
1.  Aus  freiem  Aktienbesitz:  Bisher  freie  Aktien  werden  aus  irgendwelchen ­
  Gründen  zusammengekauft.
            
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