Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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durch  den  Staat  ist  in  der  Regel  ein  bestimmtes  öffentliches  Interesse  gewesen; ­
  weniger  waren  es  fiskalische  Interessen,  d.  h.  das  Streben,  Gewinne
durch  Betreibung  von  Bankgeschäften  zu  erzielen.
Nach  dem  GesetzüberdieStaatsbanken  vom  18.  Oktober  1935
werden  die  10  Staatsbanken,  von  denen  die  Preußische  Staatsbank  die
bedeutendste  ist,  der  unmittelbaren  Aufsicht  des  Reichswirtschaftsministers
unterstellt.  Diese  Banken,  die  in  den  früher  selbständigen  deutschen  Staaten
gegründet  waren,  besaßen  Sonderrechte.  Nunmehr  ist  der  Reichswirtschaftsminister ­
  ermächtigt,  die  zu  einer  zweckmäßigen  Gestaltung  der  Organisation
der  Staatsbanken  erforderlichen  Maßnahmen  zu  treffen.  Er  kann  bestehende
Staatsbankgesetze,  Satzungen  und  Stellenpläne  ändern  und  neu  einführen,
vor  allem  auch  dieAufsichtüberdie  Staatsbanken  übernehmen.
In  Deutschland  bestehen  folgende  Staatsbanken:
1.  Preußische  Staatsbank  sGeehanblung)  y
Durch  Privileg  vom  14.  Oktober  1772  wurde,  sieben  Jahre  nach  Entstehung ­
  der  Königlichen  (Preußischen)  Bank,  von  Friedrich  dem  Großen
die  Seehandlungs-Sozietät  als  Gesellschastsbank  gegründet.  Der  große
König,  der  eifrig  für  das  Wohl  seiner  Untertanen  besorgt  war,  wollte  in
ihr  „eine  Gesellschaft  errichten,  deren  Aufgabe  es  sein  sollte,  Seeschiffahrt
unter  preußischer  Flagge  zu  treiben  und  die  Häfen  von  Spanien  und  alle
anderen  Plätze  zu  besuchen,  wo  sie  vernünftige  und  sichere  Aussichten  zu
einem  tüchtigen  Gewinn  von  Ein-  und  Ausfuhren  finden  möchte".  Sie
sollte  dazu  beitragen,  „Wohl  und  Wohlstand  der  Untertanen  zu  heben".
Das  Kapital  der  Seehandlung  betrug  1200  000  Taler  und  war  eingeteilt ­
  in  2400  Aktien  zu  500  Talern,  von  denen  der  König  2100  Aktien
für  sich  nahm.  Die  Gesellschaft  hatte  das  Monopol,  von  dem  Auslande
(Spanien,  England,  Frankreich  usw.)  Salz  anzukaufen,  und  genoß  viele
Vergünstigungen,  z.  B.  Zollfreiheit.  Durch  Betrügereien  des  Präsidenten
von  Görne  kam  das  Institut  in  eine  mißliche  Lage.
i)  Hei  nicke,  Die  Preußische  Staatsbank.  Berlin  1928.  Die  Preußische
Staatsbank  sSeehandlung)  1772—1922.  Berlin  1922.  Die  Preußische  Staatsbank ­
  (Seehandlung)  1922—1982.  Berlin  1932.  Art.  „Die  Preußische  Staatsbank"
  im  Buch  des  Kaufmanns,  6.  Ausl.,  S.  546  ff.  (dort  weitere  Literatur).
Georg  Obst,  Die  Königliche  Seehandlung  in  Vergangenheit  und  Gegenwart, ­
  in  der  Zeitschrift  für  Handelswissenschaft  und  Handelspraxis.  II,  6.
            
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