Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Abtretung  der  Markgrafschaft  Ansbach-Bayreuth  im  Jahre  1806  an  die
Krone  Bayern  wurde  die  Bank  von  Bayern  übernommen;  ihre  bisherige
Verfassung  wurde  beibehalten,  ihr  Sitz  aber  von  Fürth  nach  Nürnberg
verlegt.
Die  Bayerische  Staatsbank  ist  eine  unter  Aufsicht  und  oberster  Leitung
des  Staatsministeriums  der  Finanzen  stehende  Staatsanstalt  mit
kaufmännischer  Geschäftsführung.  Der  Staat  leistet  für
die  Bank  Gewähr.  Sie  ist  Depositen-  und  Kreditbank.  Als  Staatsanstalt
hat  sie  die  Aufgabe,  innerhalb  ihres  Wirkungskreises  Handel,  Industrie,
Gewerbe  und  Landwirtschaft  zu  unterstützen  und  zu  fördern.  Eine  Erweiterung ­
  des  Geschäftsumfanges  ist  durch  die  am  1.  Januar  1936  erfolgte
Eingliederung  der  Bayerischen  Notenbank  erfolgt.
Das  Bankdirektorium  ist  eine  dem  Staatsminifterium  der  Finanzen
unmittelbar  untergeordnete  Verwaltungsstelle  mit  Kollegialverfassung.  Es
besteht  aus  dem  Präsidenten  und  „der  erforderlichen  Zahl  von  rechtskundigen ­
  und  kaufmännischen  Beamten".
Zur  Überwachung  der  Geschäftsführung  der  Bank  bestellt  das  Finanzministerium ­
  einen  ihm  untergeordneten  Kommissar,  dessen  Beziehungen
zur  Bank  von  diesem  Ministerium  geregelt  werden.
Vom  Reingewinn,  der  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  ermittelt  wird,
dient  ein  Teil  (feit  1931  25  °/ 0 )  zur  Verstärkung  des  Eigenkapitals  (Grundkapital ­
  und  Reserven),  während  ein  anderer  Teil  in  die  Staatskasse  fließt.
Dadurch  ist  der  Betriebsfonds  der  Bayerischen  Staatsbank  Ende  1936  auf
41,14  Millionen  RM  angewachsen.
Die  Bank  hat  ihren  Hauptsitz  in  München.  Niederlassungen  bestehen  in  Amberg, ­
  Ansbach,  Aschaffenburg,  Augsburg,  Bamberg,  Bayreuth,  Coburg,  Erlangen,
Fürth,  Hof,  Ingolstadt,  Kaiserslautern,  Kempten,  Landshut,  Ludwigshafen
am  Rhein,  Nürnberg,  Passau,  Pirmasens,  Regensburg,  Rosenheim,  Schweinfurt, ­
  Straubing  und  Würzburg.

3.  Sächsische  Staatsbank
Die  Sächsische  Staatsbank  in  Dresden  ist  aus  der  Lotteriedarlehnskasse
  in  Leipzig  hervorgegangen,  deren  Geschäftskreis  1917  auf  die
wesentlichen  Bankgeschäfte  ausgedehnt  wurde.  Seit  Oktober  1919  unter
fachmännischer  Leitung,  nahm  die  Bank  eine  gedeihliche  Entwicklung.
Durch  das  Staatsbankgesetz  vom  25.  Juni  1921  erhielt  sie  eine  eigene
            
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