Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Abtretung der Markgrafschaft Ansbach-Bayreuth im Jahre 1806 an die 
Krone Bayern wurde die Bank von Bayern übernommen; ihre bisherige 
Verfassung wurde beibehalten, ihr Sitz aber von Fürth nach Nürnberg 
verlegt. 
Die Bayerische Staatsbank ist eine unter Aufsicht und oberster Leitung 
des Staatsministeriums der Finanzen stehende Staatsanstalt mit 
kaufmännischer Geschäftsführung. Der Staat leistet für 
die Bank Gewähr. Sie ist Depositen- und Kreditbank. Als Staatsanstalt 
hat sie die Aufgabe, innerhalb ihres Wirkungskreises Handel, Industrie, 
Gewerbe und Landwirtschaft zu unterstützen und zu fördern. Eine Erwei 
terung des Geschäftsumfanges ist durch die am 1. Januar 1936 erfolgte 
Eingliederung der Bayerischen Notenbank erfolgt. 
Das Bankdirektorium ist eine dem Staatsminifterium der Finanzen 
unmittelbar untergeordnete Verwaltungsstelle mit Kollegialverfassung. Es 
besteht aus dem Präsidenten und „der erforderlichen Zahl von rechts 
kundigen und kaufmännischen Beamten". 
Zur Überwachung der Geschäftsführung der Bank bestellt das Finanz 
ministerium einen ihm untergeordneten Kommissar, dessen Beziehungen 
zur Bank von diesem Ministerium geregelt werden. 
Vom Reingewinn, der nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelt wird, 
dient ein Teil (feit 1931 25 °/ 0 ) zur Verstärkung des Eigenkapitals (Grund 
kapital und Reserven), während ein anderer Teil in die Staatskasse fließt. 
Dadurch ist der Betriebsfonds der Bayerischen Staatsbank Ende 1936 auf 
41,14 Millionen RM angewachsen. 
Die Bank hat ihren Hauptsitz in München. Niederlassungen bestehen in Am 
berg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, 
Fürth, Hof, Ingolstadt, Kaiserslautern, Kempten, Landshut, Ludwigshafen 
am Rhein, Nürnberg, Passau, Pirmasens, Regensburg, Rosenheim, Schwein 
furt, Straubing und Würzburg. 
3. Sächsische Staatsbank 
Die Sächsische Staatsbank in Dresden ist aus der Lotteriedarlehns- 
kasse in Leipzig hervorgegangen, deren Geschäftskreis 1917 auf die 
wesentlichen Bankgeschäfte ausgedehnt wurde. Seit Oktober 1919 unter 
fachmännischer Leitung, nahm die Bank eine gedeihliche Entwicklung. 
Durch das Staatsbankgesetz vom 25. Juni 1921 erhielt sie eine eigene
	        
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