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Abtretung der Markgrafschaft Ansbach-Bayreuth im Jahre 1806 an die
Krone Bayern wurde die Bank von Bayern übernommen; ihre bisherige
Verfassung wurde beibehalten, ihr Sitz aber von Fürth nach Nürnberg
verlegt.
Die Bayerische Staatsbank ist eine unter Aufsicht und oberster Leitung
des Staatsministeriums der Finanzen stehende Staatsanstalt mit
kaufmännischer Geschäftsführung. Der Staat leistet für
die Bank Gewähr. Sie ist Depositen- und Kreditbank. Als Staatsanstalt
hat sie die Aufgabe, innerhalb ihres Wirkungskreises Handel, Industrie,
Gewerbe und Landwirtschaft zu unterstützen und zu fördern. Eine Erwei
terung des Geschäftsumfanges ist durch die am 1. Januar 1936 erfolgte
Eingliederung der Bayerischen Notenbank erfolgt.
Das Bankdirektorium ist eine dem Staatsminifterium der Finanzen
unmittelbar untergeordnete Verwaltungsstelle mit Kollegialverfassung. Es
besteht aus dem Präsidenten und „der erforderlichen Zahl von rechts
kundigen und kaufmännischen Beamten".
Zur Überwachung der Geschäftsführung der Bank bestellt das Finanz
ministerium einen ihm untergeordneten Kommissar, dessen Beziehungen
zur Bank von diesem Ministerium geregelt werden.
Vom Reingewinn, der nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelt wird,
dient ein Teil (feit 1931 25 °/ 0 ) zur Verstärkung des Eigenkapitals (Grund
kapital und Reserven), während ein anderer Teil in die Staatskasse fließt.
Dadurch ist der Betriebsfonds der Bayerischen Staatsbank Ende 1936 auf
41,14 Millionen RM angewachsen.
Die Bank hat ihren Hauptsitz in München. Niederlassungen bestehen in Am
berg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen,
Fürth, Hof, Ingolstadt, Kaiserslautern, Kempten, Landshut, Ludwigshafen
am Rhein, Nürnberg, Passau, Pirmasens, Regensburg, Rosenheim, Schwein
furt, Straubing und Würzburg.
3. Sächsische Staatsbank
Die Sächsische Staatsbank in Dresden ist aus der Lotteriedarlehns-
kasse in Leipzig hervorgegangen, deren Geschäftskreis 1917 auf die
wesentlichen Bankgeschäfte ausgedehnt wurde. Seit Oktober 1919 unter
fachmännischer Leitung, nahm die Bank eine gedeihliche Entwicklung.
Durch das Staatsbankgesetz vom 25. Juni 1921 erhielt sie eine eigene