Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

24  GebabS  30.  A.

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Bankiers  ihre  Reserven  bei  ihr  verwahrten,  wurde  sie  in  noch  höherem
Maße  als  die  Zentralnotenbanken  anderer  Länder  die  Z  e  n  t  r  a  l  st  e  l  l  e
des  Geldmarktes,  tbe  banksrs  bsnlr.
Das  englische  Bankgesetz  ist  auf  dem  von  Samuel  John  Lloyd  (dem
späteren  Dorck  Overstone)  aufgestellten  currency  principle  aufgebaut.
Hiernach  muß  das  Geld  3  wesentliche  Eigenschaften  besitzen:  Es  muß  Stoffwert
  haben,  muß  als  Maßstab  des  objektiven  Tauschwertes  dienen  und  muß
allgemein  gültiges  Zahlungsmittel  in  der  Volkswirtschaft  sein.  Neben  metallischem ­
  Geld  treten  die  Banknoten  in  das  Geldwesen  ein.  Sie  werden  als
„currency",  als  ein  dem  Gelde  in  seinen  Wirkungen  völlig  gleichartiges
Umlaufsmittel  betrachtet.  Jedes  Land  kann  nur  einen  bestimmten  Betrag
von  Münzen  und  Banknoten  aufnehmen;  durch  Vermehrung  der  Banknoten ­
  müsse  ein  gleicher  Betrag  von  Metallgeld  dem  Verkehr  entzogen
werden.  Wird  der  Bank  die  Ausgabe  ungedeckter  Noten  freigestellt,  so  wird,
sagt  die  Currency-Theorie,  die  Wirtschaft  durch  steigende  Kreditansprüche
immer  mehr  Noten  in  den  Verkehr  ziehen.  Die  Wirtschaft  ist  dadurch  vor
Jnflationsgefahr  zu  schützen,  daß  die  Notenausgabe  begrenzt  und  damit
erreicht  wird,  daß  die  regulierenden  Goldbewegungen  sich  genau  so  auswirken, ­
  als  ob  die  Zirkulation  ausschließlich  aus  Gold  bestünde.
Die  Banking-Theorie  sHauptvertreter:  Took,  Fullarton)  geht
aus  von  der  Tatsache,  daß  das  Wirtschaftsleben  zu  verschiedenen  Zeiten
einen  verschiedenen  Geldbedarf  habe,  daß  die  Notenbank  diesen  Bedarf
befriedigen  müsse  und  auch  befriedigen  werde.  Die  Bank  könne  nicht  mehr
Noten  in  Umlauf  bringen,  als  der  Verkehr  bedürfe.  Die  Banking-Theorie
fjnt  das  volkswirtschaftliche  Problem  der  Zahlungsmittelversorgung  richtig
erkannt,  freilich  setzt  sie  voraus,  daß  die  Stellen,  die  für  die  Menge  der
Notenausgabe  verantwortlich  sind,  das  in  sie  gesetzte  Vertrauen  rechtfertigen
und  die  Notenausgabe  in  den  Grenzen  halten,  die  volkswirtschaftlich  bedingt
sind.
b)  Verwaltung
An  der  Spitze  der  Bank  stehen  der  Governor  (Präsident!  und  der  Deputy
Governor  (Vizepräsident).  Die  Amtsperiode  des  Governor  betrug  früher
1  Jahr;  nach  dessen  Ablauf  trat  an  seine  Stelle  der  Deputy  Governor,
und  als  neuer  vepnty  Governor  wurde  in  der  Regel  der  jeweils  älteste
Direktor  gewählt,  der  noch  nicht  Präsident  gewesen  war.  Von  1914  ab  er ­
            
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