Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Handels  nach  Möglichkeit  gewahrt  werden.  „Chairman“  (Vorsitzender)  und
„vice-chairman"  sind  aus  der  Zahl  der  Mitglieder  (Governors)  vom
Bundespräsidenten  auf  4  Jahre  ernannt.
Die  Verantwortung  für  eine  nach  einheitlichen  Richtlinien
arbeitende  Kreditpolitik  des  Bankenapparats  liegt  beim  Board
'of  Governors,  dem  weitgehende  Befugnisse  hinsichtlich  der  Diskontpolitik,
der  Offenmarktpolitik  und  der  Einwirkung  auf  die  Reservehaltung  der  Mitgliedsbanken ­
  eingeräumt  sind.  Dem  Board  liegt  ob  die  Prüfung  der  Geschäftsleitung ­
  der  Bundesreservebanken,  Ernennung  ihrer  leitenden  Beamten, ­
  Überwachung  der  Notenausgabe,  sowie  Billigung  der  von  den  einzelnen ­
  Bundesreservebanken  für  ihre  Bezirke  festgesetzten  Diskontsätze.
Beratend  zur  Seite  steht  dem  Board  of  Governors  ein  aus  12  Mitgliedern ­
  —  je  einem  Vertreter  aus  jedem  Federal-Reserve-Bezirk  —  bestehender ­
  Federal  Advisory  Council.
Dem  Verlangen  nach  erweiterter  Berichterstattung  wird  dadurch  Rechnung ­
  getragen,  daß  die  Veröffentlichung  des  Wochen  ausweises
  der  Bundesreservebanken  durch  den  Board  of  Governors ­
  nach  dem  Stande  vom  Mittwoch  —  einzeln  für  jede  Bundesreservebank ­
  und  zusammengefaßt  für  alle  12  Banken  ■—  erfolgt.  Die  Übermittlung
der  Ziffern  nach  Europa  erfolgt  durch  Kabel  in  abgekürzter  Form,  wie  in
den  nachstehenden  Ausweisen.
Wesentliche  Veränderungen  zeigt  in  der  Regel  der  Posten  „G  o  l  d  z  e  r  t  i  f  i  -
kate  und  andere  Barmitte  l".  Die  Goldzertifikate  stellen  den  Gegenwert ­
  des  an  das  Schatzamt  abgelieferten  Goldes  (s.  o.)  dar,  der  in  Zertifikaten
oder  in  Forderungen  an  das  Schatzamt,  die  jederzeit  in  Zertifikate  umgewandelt
werden  können,  besteht.  Sie  bilden  die  gesetzlich  vorgeschriebene  Golddeckung  der
Bundesreserve-Noten  und  der  Depositen.
Die  wichtigste  Spitzenbehörde  neben  dem  Board  of  Governors  ist  das
neugebildete  Federal  Open  Marlcet  Committee,  das  eine  einheitliche,
zentral  geleitete  Offen-Markt-Politik  gewährleisten  soll.  Der  alte  Offen-Markt-Ausschuß
  hat  in  personeller  Zusammensetzung,  wie  auch  in  seinen
Funktionen,  eine  wesentliche  Umgestaltung  erfahren.  Die  7  Mitglieder  des
Board  verfügen  über  die  Mehrheit  im  12köpfigen  Open  Marlcet  Committee, ­
  dessen  Entscheidungen  für  die  12  Bundesreservebanken  bindend
sind.  Der  Board  of  Governors  selbst  kann  neben  seiner  indirekten  Einflußnahme ­
  auf  die  Offen-Markt-  und  die  Diskont-Politik  auch  die  Bestim-
            
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