Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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mitgebracht oder vorgezeigt, sondern bestimmte Mengen eines Typus 
(so und so viel tausend RM Deutsche-Bank-Aktien, so und so viel Hek 
toliter Roggen, der „gut, gesund, trocken, frei von Darrgeruch ist und 
wenigstens 712 g für das Liter wiegt") werden gehandelt. Die Besucher 
der Börse bestehen fast ausschließlich aus Einwohnern des Börsenplatzes. 
Die Börsen haben, im Gegensatz zu den Märkten und Messen, die nur in 
längeren Zwischenräumen abgehalten werden, ständigen Charakter. 
Die Definition der Börse als „Markt für vertretbare Tauschgüter" ist nicht er 
schöpfend. Besser schon ist, wie es R. E h r e n b e r g ausdrückt: „Börse ist jede in 
kurzen Zeitabständen, meist täglich wiederkehrende Versammlung von Kaufleuten 
und anderen beim Handel beteiligten Personen zum Zwecke des Abschlusses von 
Handelsgeschäften ohne gleichzeitige Vorzeigung, Übergabe und Bezahlung der Ware," 
Die Definition, die von der Enquete-Kommission vorgeschlagen, ins Gesetz 
jedoch, weil die Definition des Begriffes Börse kaum erschöpfend gegeben werden 
könne, nicht aufgenommen worden ist, lautete: „Die Börse ist eine durch den 
Staat genehmigte und unter Staatsaufsicht stehende Veranstaltung von Ge 
meinden oder Handelskorporationen zu dem Zwecke, den Handelsverkehr zu er 
leichtern und die allgemeinen wirtschaftlichen Interessen zu fördern." 
Die Börse, der lokal organisierte Effektenhandelsmarkt, hat alle Eigen 
schaften des gewöhnlichen Marktes. Darüber hinaus ist sie „die höchstent 
wickelte Organisation des Massenabsatzes mit dem Streben nach möglichst 
rationeller Preisgestaltung" (Schumacher). 
Das Wort „Börse" bezeichnet einmal den Ort der Versammlung („ich 
gehe zur Börse"), weiter wird es in dem Sinne von „Börsen b e s u ch e r" 
angewendet — man spricht von Haltung, Stimmung, Tendenz der Börse 
usw. —, schließlich ist eine Zeitbestimmung damit verknüpft („Vorbörse", 
„Nachbörse" und „Abendbörse"). 
2. Börsen bis zur Begründung der Gstindischen Kompagnie (1602) 
Börsen, d. h. Orte, an denen vertretbare Gegen st ände ge 
handelt wurden, soll es bereits bei den alten Babyloniern, Ägyp 
tern und Phöniziern gegeben haben. Ob die Versammlungen der 
alten römischen Bankiers (argontarii) auf dem Forum, die colle- 
gia mercatorum, die Bezeichnung als „Römische B ö r s e", die 
M o m m s e n ihnen gibt, wirklich verdienen, wird viel bestritten. 
Der Art ihrer Entstehung nach teilt R. E h r e n b e r g die Börsen in zwei 
Klaffen. In den Plätzen mit erheblichem Eigenhandel, besonders in 
den Handelsstädten Italiens, sind sie aus dem Verkehr, der sich bei den Banken
	        
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