Fiersheim unterscheidet drei Hauptfunktionen der Börse, die er die
Zentralbewertungsstelle, die Zentralaustauschstelle und die Zentralausgleichstelle
für Wertpapiere nennt. Wirtschaftlich äußert sich die Tatsache
der Notierung darin, daß das betreffende Effekt an dem zentralen Markt
gehandelt werden kann, an dem Angebot und Nachfrage am ehesten ihren
Ausgleich finden können.
Die Zahl der deutschen Effektenbörsen ist am 1. Januar 1935 von 21
auf 9 vermindert worden: Berlin, Breslau, Leipzig, München, Stuttgart,
Frankfurt a. M., Düsseldorf, Hannover und Hamburg haben jetzt noch eine
Börse. Daseinsberechtigung hat eine Börse nur dort, wo eine entsprechende
Wirtschafts- und Kapitalkraft vorhanden ist. Jedes größere zusammenhängende
Wirtschaftsgebiet hat jetzt nur noch eine Börse; die historischen,
landschaftlichen Traditionen sind hierbei nach Möglichkeit gewahrt geblieben.
Die Börsen im Reich, die auf diese Weise z. T. einen erheblich erweiterten
Geschäftsbereich erhalten, sollen als „Heimatbörsen" für ihr
Gebiet ein größeres Eigenleben als bisher entwickeln. Grundsätzlich sollen
an diesen Provinzbörsen alle börsengängigen Wertpapiere derjenigen Gesellschaften
gehandelt werden, die ihren Sitz in dem Wirtschaftsgebiet der
betreffenden Börse haben.
II. Arten der Börsen
1. Effektenbörsen
Nach der Art der gehandelten Güter sind zu unterscheiden: Effektenbörsen
und Warenbörsen. Während an den Warenbörsen
Verbrauchsgegenstände in typisierter Form gehandelt werden,
bie grundsätzlich nur einmal veräußert werden können, wechseln an den
Effektenbörsen immer wieder dieselben Wertpapiere sabgesehen von
benr Zuwachs durch Neuemissionen) ihren Besitzer.
Die Berliner Börse gliedert sich in eine Wertpapier-, eine Produktenund
eine Metallbörse Z.
Z In der Börsenordnung für Berlin heißt es:
Die Wertpapierbörse dient dem Abschluß von Handelsgeschäften in
Wertpapieren, in- und ausländischen Wechseln und ausländischen Zahlungsmitteln
jeder Art,
der Getreidegroß markt dem Abschluß von Großhandelsgeschäften
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