Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Nach  dem  genannten  Gesetz  haben  wir  formell  die  Goldwährung,
materiell  jedoch  eine  Golddevisenwährung  mit  Devisenbewirtschaftung ­
  ss.  unten).  Wichtige  Bestimmungen,  die  charakteristische ­
  Merkmale  der  Goldwährung  darstellen,  sind  auf  dem  Verordnungswege ­
  außer  Kraft  gesetzt.
An  seiner  Parität  hält  Deutschland  fest,  obwohl  die  gegenwärtige
internationale  Währungslage  große  Opfer  fordert.  Aber  das  Fehlen  von
Gold-  und  Devisenreserven,  die  hohe  Auslandsverschuldung,  sowie  die  Anspannung ­
  der  deutschen  Zahlungsbilanz  zwingen  Deutschland,  das  System
der  Devisenbewirtschaftung  weiter  aufrechtzuerhalten.

IV.  Münrwesen
I.  Münzhoheit,  Münzregal
Die  Sicherung  des  Geldwesens  ist  eine  der  wesentlichen  Ausgaben  des
Staates.  Um  diese  Sicherung  und  Einheitlichkeit  zu  gewährleisten,  nimmt
der  Staat  für  sich  das  Recht  der  Geldhoheit  und  Münzhoheit  in
Anspruch,  d.  h.  das  Recht,  gesetzliche  Vorschriften  hinsichtlich  des  Geldwesens ­
  in  seinem  Lande  zu  erlassen.  Er  setzt  den  Währungsstosf  sowie  die
Stückelung  fest  und  schreibt  vor,  in  welchen  Maßverhältnissen  sGewicht,
Münzfuß,  Legierung)  die  Münzen  hergestellt  werden.  Der  Staat  macht
weiterhin  für  sich  das  Münzregal  geltend,  das  ist  das  ausschließliche
Recht,  Münzen  zu  prägen  oder  unter  seiner  Aufsicht  prägen  zu  lassen.
2.  Münzgewicht.  Münzfuß,  Legierung
Das  Münzgesetz  bestimmt  einmal  das  Gewicht  der  Münzen.  Nicht
immer  aber  wird  das  landesübliche  Gewichtssystem  dabei  zugrunde  gelegt.
So  hat  z.  B.  England  als  Verkehrsgewicht  das  avoii-ckri-xois-Pfund
  —  453,593  g,  als  G  e  w  i  ch  t  i  m  M  ü  n  z  w  e  s  e  n  u  n  d  i  m  E  d  e  l  -
m  e  t  a  l  l  h  a  n  d  e  l  das  Dro^-Pfund  =  373,242  g.
Weiter  setzt  der  Staat  den  Münzfuß  fest,  der  bestimmt,  wieviel  Münzeinheiten ­
  aus  dem  Münzgrundgewicht  herzustellen  sind.  Die  ältesten  Münzen ­
  waren  dem  Gewicht  und  dem  Namen  nach  einfache  Teile  des  Grundgewichts. ­
  So  rechneten  z.  B.  die  Römer  nach  Pfunden  sAssen)  und
Vi2  Pfunden  sUnzen).  Eine  Anlehnung  an  diesen  Münzfuß  finden  wir  u.  a.
            
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