Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Die Preisnotierung erfolgt für Gold in Schilling und Pence für 1 Unze 
Fein golb, für Silber in Pence für 1 Unze Standardsilber (= 925 /iouo fein). 
3. Fehlergrenzen, Passiergewicht 
Da es sehr große Kosten verursachen würde, die Münzen so auszu 
prägen, daß jede einzelne ganz genau den gesetzlichen Vorschriften ent 
spricht, so lassen alle Staaten kleine Münzfehler bei der Ausprägung 
durchgehen. Die Münzgesetze bestimmen die Grenze erlaubter Ab 
weichungen (Remedium, „t ol er an c e"). Geldstücke, die bei der 
vorgeschriebenen Prüfung (Adjustierung) diese Grenze überschreiten, 
gelangen nicht in den Verkehr, sondern werden wieder eingeschmolzen. Die 
ausgebildete Münztechnik gestattet es, diese Grenzen sehr eng zu ziehen. 
Das deutsche Münzgesetz bestimmt im § 6: „Das Verfahren bei den 
Ausprägungen wird vom Reichsminister der Finanzen 
geregelt 2 ). Es soll die vollständige Genauigkeit der Münzen nach 
Gehalt und Gewicht sicherstellen. Soweit diese Genauigkeit bei den 
einzelnen Stücken nicht innegehalten werden kann, soll die Ab 
weichung in Mehr oder Weniger bei den Goldmünzen im 
Gewichte nicht mehr als 2 1 / 2 Tausendteile, im Feingehalt nicht mehr als 
2 Tausendteile betragen." Für die Silbermünzen sind bisher solche 
Bestimmungen nicht getroffen worden. Die unvermeidlichen Abweichungen 
im Gewicht und Feingehalt sind von der Zusammensetzung der Münzen 
abhängig, und diese ist erst einer späteren Regelung vorbehalten. 
Um die Gleichförmigkeit des Gepräges der aus den verschiedenen Münzstätten 
hervorgehenden Goldmünzen möglichst zu sichern, wurden laut Bundesralsbeschluß 
vom 7. Dezember 1871 U r m a t r i z e n in der Münzstätte zu Berlin angefertigt, 
und die mittels dieser Urmatrize hergestellten Matrizen wurden allen übrigen 
mit der Ausmünzung von Reichsgoldmünzen betrauten deutschen Münzstätten 
zugestellt. Auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Münzgesehes svom 5. Juli 
1934) werden von einem Zeitpunkt an, den der Reichsminister der Finanzen 
bestimmt, die Münzen in der R e i ch s m ü n z st ä t t e, also zentral, ausgeprägt 
werden. 
r u n g" des Zahlungsverkehrs zu verhüten, eine Herabsetzung des 
Feingehalts ihrer Silbermünzen vor: England von 92B /iooo auf "‘Viooo, 
die Vereinigten Staaten von Amerika von eoo /woo auf 800 /iooo, Japan von 800 /iooo 
auf ™ /l000i Deutschland (1924) von 9 °o/ 10 oo auf B °°/ 10 oo. 
Z Bisher ist eine solche Regelung nicht getroffen. 
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