Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Reichs-  und  Landeskassen  —als  Reichs  lassen  im  Sinne  dieses  Gesetzes
gelten  auch  die  Kassen  der  Reichspostverwaltung—sind  verpflichtet,  Scheidemünzen ­
  in  jedem  Betrage  in  Zahlung  zu  nehmen.
Um  die  Abstoßung  eines  jeden  überschüssigen  Bestandes  an  Scheidemünzen ­
  zu  ermöglichen,  bestimmt  der  Reichsminister  der  Finanzen
diejenigen  öffentlichen  Kassen,  die  „unbeschränkt  gesetzliche  Zahlungsmittel"
gegen  Einzahlung  von  Silbermünzen  im  Werte  von  mindestens  200  RM
oder  von  auf  Reichspfennige,  Rentenpfennige  oder  Pfennige  lautende  Münzen ­
  in  Beträgen  von  mindestens  50  RM  auf  Verlangen  verabfolgen.
Im  Deutschen  Reich  hätten  Anfang  der  siebziger  Jahre  bei  dem  damaligen
Wertverhältnis  zwischen  Silber  und  Gold  (15,5)  die  Markstücke  mit  einem
Silbergehalt  von  —  1 /eo  Pfund  ausgeprägt  werden  müssen.  Mit  Rücksicht
auf  eine  etwa  eintretende  Preissteigerung  des  Silbers  wurden  aber  aus  1  Pfund
fein  Silber  100  anstatt  90  Markstücke  ausgeprägt.  Das  Münzgesetz  vom
30.  August  1924  setzte  den  Feingehalt  der  Silbermünzen  von  90  auf  50°/o  herab;
die  Prägungsmasse  der  Silbermünzen  bestand  demnach  aus  500  Teilen  Silber
und  500  Teilen  Kupfer  (s.  a.  die  Anm.  auf  S.  55).  Laut  Bekanntmachungen  vom
7.  Nov.  1933,  16.  März  und  11.  Juni  1934,  sowie  vom  24.  Juni  1935  werden
folgende  Reichssilbermünzen  geprägt:  Stücke  über  2  RM  mit  einem  Mischungsverhältnis ­
  von  625  Teilen  Silber  und  375  Teilen  Kupfer,  Stücke  über  5  RM
mit  einem  Mischungsverhältnis  von  900  Teilen  Silber  und  100  Teilen  Kupfer.
Das  Stück  zu  2  RM  wiegt  8,  das  zu  5  RM  13,89  Gramm.  Da  in  einem  2-RM-Stück
  5  g  Feinsilber  enthalten  sind,  so  ist  dessen  Silberwert  etwa  20  Rpf.
6.  Namen  der  Münzen
Ihre  Namen  haben  die  Münzen  vielfach  von  einer  ihrer  wesentlichen
Eigenschaften  erhalten.  Die  Namen  beziehen  sich  auf:
1.  Gewicht:  Talent  von  tähxvtov  -----  Wage,  Mark  von  marca  -----i/
 2  Pfund,  Pfund  Sterling  —  ein  Pfund  Münze  der  Easterlinge  (von
Osten  kommend).  Pfund  abgeleitet  von  (libra)  1b  —  £,
2.  Rohstoff  und  Herkunft  des  Rohstoffes:  Gulden  -----Gülden,
  Guinee,  benannt  nach  Guinea,  von  wo  das  Gold  zur  Prägung  der
ersten  englischen  Goldmünzen  bezogen  worden  war.
3.  Namen  des  Münzherrn:  Louis  d'or,  Friedrichs  d'or,  Christians ­
  d'or,  Jsabellinnen  d'or,  Dukaten  (vom  Stammnamen  Dukas,  byzantinischer ­
  Kaiser).Die  deutschen  Goldstücke  hießen  in  Frankreich  Guilleaumes.
4.  OrtderPrägung  (Münzstätte):  Taler,  abgeleitet  von  Joachimstal ­
  in  Böhmen  —  wo  die  Grafen  Schlick  große  Silberbergwerke  hatten  und
            
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