Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Bankwesen  Arbeits  Vereinigung,  im  Gegensatz  zu  der  starken  Ar-Leits
  t  e  i  l  u  n  g  im  englischen  Bankwesen.
Die  Gliederung  nach  der  G  r  ö  ß  e  d  e  r  U  n  t  e  r  n  e  h  m  u  n  g  in  Groß-,
Mittel-  und  Kleinbanken  ist  willkürlich  und  praktisch  bedeutungslos.
Nach  dem  Erwerbszweck  unterscheidet  man:
1.  den  ertragswirtschaftlichen  (kapitalistischen)  Bankbetrieb,
2.  den  genossenschaftlichen  Bankbetrieb  und
3.  den  gemeinwirtschaftlichen  Bankbetrieb  (Notenbanken).
Die  Privatbankfirmen  und  Aktienbanken  —  zum  Teil  auch  Staatsbanken, ­
  kommunale  Banken  usw.  —  sind  Erwerbsunternehmen,  ihr
Zweck  ist  rein  kapitalistischer  Art.  Gegenstand  des  Unternehmens  der
Kreditgenossenschaften  dagegen  ist  Betrieb  von  Bankgeschäften  zum  Zweck
der  Beschaffung  der  im  Gewerbe  und  Wirtschaft  der  Mitglieder  nötigen
Geldmittel.  Die  Kapitalbildung  tritt  bei  der  Genossenschaft  in  den  Hintergrund ­
  gegenüber  der  steten  persönlichen  Verbindung  mit
jedem  einzelnen  Genossen.  Die  Kreditgewährung  erfolgt  nicht,  um  dadurch ­
  große  Gewinne  zu  erzielen,  sondern  um  die  Wirtschaft  ihrer  Mitglieder ­
  zu  fördern.  Bei  den  gemeinwirtschastlichen  Bankbetrieben  handelt ­
  es  sich,  wie  bei  den  Notenbanken,  um  Unternehmungen,  die  gewisse
Aufgaben  im  Dienst  der  Allgemeinheit  erfüllen.  Das  Streben  nach  Ertrag ­
  steht  erst  in  zweiter  Linie.  Die  Rechtsform  kann  die  einer  Aktiengesellschaft ­
  sein  (deutsche  Privatnotenbanken),  oder  die  einer  gemischtwirtschaftlichen ­
  Unternehmung  (Preußische  Zentralgenossenschaftskasse)  usw.
Von  einer  Staatsbank  spricht  man,  wenn  der  Staat  das  Kapital
gegeben  hat  (Preußische  Staatsbank,  Sächsische  Staatsbank,  Bayerische
Staatsbank  usw.),  oder  wenn  ihm  Leitung  und  Aufsicht  zusteht  (früher:
Deutsche  Reichsbank).
Bon  der  Frage  nach  dem  p  r  i  v  a  t  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  l  i  ch  e  n  Zweck  ist
zn  unterscheiden  die  Frage  nach  der  v  o  l  k  sw  i  r  t  s  ch  a  f  t  l  i  ch  e  n  F  u  n  k°
t  i  o  n.  Auch  die  ertragswirtschaftlichen  Betriebe  leisten  volkswirtschaftliche ­
  Arbeit.
Nach  derDauerdesgewährtenKredits  kann  man  gliedern:
1.  Banken,  die  hauptsächlich  kurzfristigen  Kredit  gewähren:
a)  Kreditbanken  und  Privatbankfirmen,
b)  Notenbanken,
c)  Kreditgenossenschaften  und  Vorschußvereine.
9  O.  @28.  25,  A.

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