Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Genossenschaften mit unbeschränkter Nachschuß- 
fi f l i ch t (e.G.m.u.N.). Die Genossen haften ebenfalls mit ihrem ganzen 
Vermögen, aber nicht den Gläubigern der Genossenschaft unmittel 
bar, sondern nur der Genossenschaft. Diese zieht nach Ansbruch des 
Konkurses die zur Befriedigung der Gläubiger erforderlichen Beträge aus 
Grund einer „Nachschußberechnung" von den Genossen ein. 
G e n o s s e n s ch a s t e n in i t b e s ch r ä n k t e r H a f t p f l i ch t se. G. 
m. b. H.). Die Genossen tjciften der Genossenschaft und, nach Ausbruch 
des Konkurses, unmittelbar deren Gläubigern, jedoch nur bis zur Höhe 
einer satzungsgemäß bestimmteir „Haftsumme". Im Konkurse der Ge 
nossenschaft kommt zunächst das Genossenschaftsvermögen zur Verteilung. 
Nur insoweit, als die Gläubiger hieraus keine Deckung erhalten, setzt die 
Rachschußpflicht ein. Die Umlagen des Konkursverwalters dürfen aber 
die Haftsumme nicht übersteigen. — 
Die Zahl der Privatbankiers hatte sich in der Inflationszeit etwa ver 
doppelt. Der Kreditvertcilungsapparat war, gemessen an den zur Ver 
fügung stehenden Kapitalien, bei weitem zu groß. Znr Gesundung des Bank 
wesens war daher das Verschwinden von Banken und Bankfirmen not 
wendig. Immerhin haben wir gegenwärtig in Deutschland noch etlva 5000 
Privatbankiers, worunter sich allerdings zahlreiche Personen befinden, die 
nur Vermögensverwalter sind. Kreditgenossenschaften sstädtische und länd 
liche) gab es Anfang 1926 22 533 — davon rund 85 % mit unbeschränkter 
Haftpflicht —, Aktien- und Kommanditaktienbanken rund 800, Gesellschaf 
ten mit beschränkter Haftung, die Bankgeschäfte treiben, 250. Spielen der 
Zahl nach die Aktienbanken eine untergeordnete Rolle, so überragen sie an 
Bedeutung alle anderen Kreditorgane wesentlich x ). 
Die Zahl der Bankbeamten war bis auf 330000 (1923) gestiegen 
und ist durch Abbau auf rund,92 000 (Frühjahr 1927) zurückgegangen. Die 
individuellen Arbeitsvcrträge sind durch Tarifverträge ersetzt wor 
den; im Manteltarif werden Arbeitszeit, Urlaub, Lehrlingswesen 
und Mitbestimmungsrecht behandelt; der Gehaltstarif gliedert drei 
Arbeitsgruppen. Neuerdings werden bei der Gehaltsbemessung die Leistungen 
des einzelnen wieder mehr berücksichtigt — ein Ansporn für die Tüchtigen! * 2 ). 
1) Bankstatistiken bringen regelmäßig „Die Bank", „Der Deutsche Ökonomist", 
die „frankfurter Zeitung", „Th« Economist“. 
2 ) S. meine Schrift „Der Bankberuf". 4. Ausl. Stuttgart 1925. 
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