Genossenschaften mit unbeschränkter Nachschuß-
fi f l i ch t (e.G.m.u.N.). Die Genossen haften ebenfalls mit ihrem ganzen
Vermögen, aber nicht den Gläubigern der Genossenschaft unmittel
bar, sondern nur der Genossenschaft. Diese zieht nach Ansbruch des
Konkurses die zur Befriedigung der Gläubiger erforderlichen Beträge aus
Grund einer „Nachschußberechnung" von den Genossen ein.
G e n o s s e n s ch a s t e n in i t b e s ch r ä n k t e r H a f t p f l i ch t se. G.
m. b. H.). Die Genossen tjciften der Genossenschaft und, nach Ausbruch
des Konkurses, unmittelbar deren Gläubigern, jedoch nur bis zur Höhe
einer satzungsgemäß bestimmteir „Haftsumme". Im Konkurse der Ge
nossenschaft kommt zunächst das Genossenschaftsvermögen zur Verteilung.
Nur insoweit, als die Gläubiger hieraus keine Deckung erhalten, setzt die
Rachschußpflicht ein. Die Umlagen des Konkursverwalters dürfen aber
die Haftsumme nicht übersteigen. —
Die Zahl der Privatbankiers hatte sich in der Inflationszeit etwa ver
doppelt. Der Kreditvertcilungsapparat war, gemessen an den zur Ver
fügung stehenden Kapitalien, bei weitem zu groß. Znr Gesundung des Bank
wesens war daher das Verschwinden von Banken und Bankfirmen not
wendig. Immerhin haben wir gegenwärtig in Deutschland noch etlva 5000
Privatbankiers, worunter sich allerdings zahlreiche Personen befinden, die
nur Vermögensverwalter sind. Kreditgenossenschaften sstädtische und länd
liche) gab es Anfang 1926 22 533 — davon rund 85 % mit unbeschränkter
Haftpflicht —, Aktien- und Kommanditaktienbanken rund 800, Gesellschaf
ten mit beschränkter Haftung, die Bankgeschäfte treiben, 250. Spielen der
Zahl nach die Aktienbanken eine untergeordnete Rolle, so überragen sie an
Bedeutung alle anderen Kreditorgane wesentlich x ).
Die Zahl der Bankbeamten war bis auf 330000 (1923) gestiegen
und ist durch Abbau auf rund,92 000 (Frühjahr 1927) zurückgegangen. Die
individuellen Arbeitsvcrträge sind durch Tarifverträge ersetzt wor
den; im Manteltarif werden Arbeitszeit, Urlaub, Lehrlingswesen
und Mitbestimmungsrecht behandelt; der Gehaltstarif gliedert drei
Arbeitsgruppen. Neuerdings werden bei der Gehaltsbemessung die Leistungen
des einzelnen wieder mehr berücksichtigt — ein Ansporn für die Tüchtigen! * 2 ).
1) Bankstatistiken bringen regelmäßig „Die Bank", „Der Deutsche Ökonomist",
die „frankfurter Zeitung", „Th« Economist“.
2 ) S. meine Schrift „Der Bankberuf". 4. Ausl. Stuttgart 1925.
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