Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die Lieferung von Auszahlung New Jork unter 500 % erfolgt unter den 
Berliner Banken und Bankfirmen nur dann durch K a b e l auszahlung, wenn 
der Käufer die Kabclkostcn übernimmt, sonst wird die Lieferung durch Übertrag 
auf Dollar-Giro-Konto vorgenommen. Besitzt der Auftraggeber ein solches 
Konto nicht, so sind, wenn er Lieferung durch Scheck New Dork verlangt, 8 Tage 
Zinsen zu dem jeweiligen Kreditzinsfnß der New Dorker Banken zu vergüten. 
Die Lieferung von Beträgen unter 500 $ kann auch, falls der Auftraggeber kein 
Dollar-Giro-Konto besitzt, auf Wunsch des Käufers Per Vista-Zahlnng vor 
genommen werden, jedoch sind briefliche Überträge in New Jork mit rückwirken 
der Wertstellung nicht zulässig. 
Die Mitglieder der Stempelvereinigung und der Berliner Bedingungs 
gemeinschaft handeln unter sich die Devisen zu einem Mitlelkurs 
Mitte zwischen Brief- und Geldkurs) franko Maklergebühr und Pro 
vision. 
Diejenigen Berlitter Bankiers, die (weil sie nicht kapitalkräftig sind) 
nicht als „Aufgabe" genommen werden, können sich nicht an die Makler, 
sondern müssen sich an die Banken wenden. Sie erhalten von diesen Ab 
rechnung zu dem Miltelkurs zwischen Mittelkurs und Geld- bzlv. zwischen 
Mittel- und Briefkurs und müssen sich verpflichten, ihrer in- und aus 
ländischen Nichtbankierkundschast die gleichen Sätze wie die Mitglieder 
der Stempelvereinigung zu berechnen. 
Die auswärtige in- und ausländische Bankierkundschaft erhält, 
sofern sie Auftrag zur amtlichen Notiz erteilt, Abrechnung zu dem Mittel- 
kurs zwischen Mittel- und Geld- bzw. zwischen Mittel- und Briefkurs zu 
züglich der verauslagten Maklergebühr, jedoch franko Provision. 
Die gesamte Nichtbankierkundschaft bekommt, sofern sie Auf 
trag „zur amtlichen Notiz" erteilt, Abrechnung zum Geld- und Briefkurs 
zuzüglich der Maklergebühr, jedoch franko Provision. Bei Aufträgen bis zu 
300 RM wird eine Provision von mindestens 0,25 NM berechnet. 
Den Auftrag, den die Bank von ihrem Kunden erhält, führt sic entlveder 
an der Börse zum amtlichen Kurse aus, oder sie handelt mit anderen 
Banken „im Frciverkehr" (telephonisch). In keinem Falle aber darf sie 
den: Kunden einen höheren Kurs berechnen, als den zuletzt bekannten amt 
lichen Briefkurs für die betreffende Devise. 
An der Börse werden Devisengeschäfte zum amtlichen Kurs in der 
Weise getätigt, das; die Banken und Bankfirmcn ihre Aufträge den vcr-
	        
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