Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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rechnerisch  möglich,  unterbleiben  Goldvcrsendungen  doch  mitunter  ans
praktischen,  geschäftlichen  oder  geldpolitischcn  Erwägungen.
Den  Gotdimport  kann  die  Zentralnotcnbank  dadurch  fördern,  daß  sie
den  Preis  für  Goldmünzen  bzw.  Goldbarren  erhöht.  (S.  auch  den  Abschnitt ­
  „Differenz-Arbitrage".)
ä)  Technik  des  Devisengeschäfts.  Der  Devisenkurszettel. ­

Die  Ausführung  der  Dcvisenanfträge  erfolgt  zum  amtlichen  Kurse
oder  im  f  r  e  i  e  n  V  e  r  k  e  h  r.  Der  Bank  steht  cs  frei,  sich  für  den  beorderten ­
  Auftrag  auch  in  einer  anderen  Devise  „glatt  zu  stellen".  Das  Usancegeschäft
  (Handel  einer  Devise  mit  einer  anderen  Devise;  Valuta  gegen
Valuta)  nimmt  zeitweise  einen  großen  Umfang  an.  Auszahlung  Paris
tvird  z.  B.  gegen  Auszahlung  London  gehandelt,  Tschcchen-Kronen  werden
gegen  französische  Franken  eingetauscht  usw.  *).
Aus  einem  Devisenkurszettel  (vom  9.  April  1927):
Es  wurden  im  Usance-Handel  London  gegen  Mailand  mit  100,60  bis
100,50,  London  gegen  Madrid  mit  27,48  bis  27,50  und  London  gegen  Kabel
New  Jork  mit  4,8570  gehandelt.
Die  Notierung  der  fremde»  Wechselkurse  erfolgt  au  deutschen  Börsen
in  der  Weise,  daß  angegeben  wird,  für  wieviel  Einheiten  der  fremden  Währung ­
  sich  die  Kursnotiz  (in  Reichsmark  und  Pfennigen)  versteht.  Alle
fremden  Wechsel  lverden  also  an  den  deutschen  Börsen  für  feste  Beträge
der  fremden  Währung  notiert;  die  feste  Valuta  liegt  im  Ausland ­
  c.  Im  Gegensatz  hierzu  wird  z.  B.  an  e  n  g  l  i  s  ch  e  n  Börsen  notiert,
loieviel  in  fremder  Währung  man  für  1  £  erhält;  die  feste  Valuta  liegt
hier  im  Jnlande.
Notiert  wird  ein  Geld-  und  ein  Briefkurs.  Zum  Vergleich  werden  die
Kurse  des  letzten  Börseutages  mit  angegeben.
Die  Kurse  verstehen  sich  für  „Auszahlung",  und  zwar  Auszahlung  in
2  Tagen  (mit  Ausnahme  des  am  Donnerstag  gehandelten  Kabel  New  Jork,
das  sich  per  4  Tage  versteht,  da  in  Nein  Jork  der  Sonnabend  kein  Zahltag ­
  ist).
>1  Betr.  der  V  c  r  b  u  ch  n  n  g  der  Usancegeschäfte  s.  meine  „Bankbuchhaltung"
a.  a.  O.  S.  34  ff.
            
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