Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

88  IV.  Die  socialen  Nothstände  u.  die  Soc.-Demokratie.
leit.  Aber  er  fährt  dann  fort:  „Und  dieses  Einkom-„
  nt  eil  fällt  auf  den  klassensteuerpslichtigen  Kopf  der  Bevölkerung, ­
  welcher  nach  Dieterici's  Annahme  durchschnittlich  eine
„Familie  von  fünf  Personen  repräscntirt,  fällt  also  durch-„schnittlich
  auf  eine  Familie  von  fünf  oder  mindestens
„über  drei  Personen."
Sieht  man  nun  der  Sache  nicht  genau  auf  den  Grund,
dann  müssen  einem  bei  einer  solchen  Größe  und  Ausdehnung
des  Elends  die  Haare  zu  Berge  steigen.  Die  Uebertreibung
steckt  aber  in  der  so  einfach  lautenden  Folgerung:  „Dieses
Einkommen  fällt  also  durchschnittlich  aus  eine  Familie."
Es  wird  also  von  Lassalle  gefolgert  und  behauptet,  daß
72'/*  Proceut  aller  Familien  von  je  einem  Einkommen  unter
100  Thalern  leben  müßten,  daß  überhaupt  alle  in  die  verschiedenen ­
  Stenerstufen  Eingeschätzten  lauter  Familienvorstände
seien.  Dieser,  die  Armuth  vergrößernde  Trugschluß,  findet
in  einer  auf  derselben  Seite  behufs  Berechnung  der  durchschnittlich ­
  ans  eine  Familie  kommenden  Personen  gegebenen
Note  seine  Widerlegung.  Dort  heißt  es:  „In  Preußen
„gab  es  1850  bei  16,331,187  Seelen  3,181,968  Familien.
„Steuerpflichtige  gab  es  danials  4,950,454  Personen."
Lassalle  unterläßt  es,  die  Zahl  der  Familien  mit  der  Zahl
der  Steuerpstichtigen  näher  zu  vergleichen.  Ein  solcher  Vergleich ­
  gibt  aber  der  Nothlage  in  Preußen  ein  ganz  anderes
Gepräge.  Denn  der  Ueberschuß  von  1,768,486  Steuerpflichtigen ­
  weist  uns  eben  so  viel  Einzelsteuernde  auf,  die
keine  Familienvorstände  sind,  deren  Einkommen  also  nicht
zur  Subsistenz  einer  Familie  dienen  und  ausreichen  muß.
Mit  verhältnißmäßig  wenigen  Ausnahmen  sind  die  Einzelsteuernden
  in  der  untersten  Steucrstufe  veranlagt,  stecken  also
in  den  72'/*  Procent  der  Bevölkerung  mit  einem  Einkommen
unter  100  Thlr.  Auf  der  untersten  Stenerstufe  hatte  die
            
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