Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Aus  der  Bilanz  vom  31.  Dezember  1926:  Passiva:  Grundkapital  1,6,
Rücklage  0,25,  Obligationen  3,0,  Nostroverpflichtnngen  19,0,  Depositen  10,1,
Kontokorrentgläubiger  21,6  Millionen  RM.  Aktiva:  Guthaben  bei  Notenund
  Abrechnungsbanken  1,6,  Guthaben  bei  sonstigen  deutschen  Banken  14,6,
Wechsel,  Schatzwcchsel  und  Schecks  23,0,  eigene  Wertpapiere  3,4,  Schulden  in
lausender  Rechnung  9,2,  Dauernde  Beteiligungen  3,2,  Gebäude  und  Grundstücke
0,6  Millionen  RM.

kr.  Die  Braunschweigische  Staatsbank.
Zweck  der  Braunschweigischen  Staatsbank  ist,  „verfügbare  Gelder  für
den  Real-,  Personal-  und  öffentlichen  Kredit  nutzbar  zu  machen  und  in  den
Formen  des  Bankgeschäftes  jedermann  Gelegenheit  zur  sicheren  Belegung,
Verwahrung  und  Verwaltung  seines  Vermögens  zu  geben:  Sie  treibt  alle
wesentlichen  Bankgeschäfte  und  im  Rahmen  des  Staatsbankgesetzes  vom
20.  Dezember  1919  den  Real-,  Personal-  und  öffentlichen  Kredit.
Da  die  Bank  unmittelbar  aus  der  1765  gegründeten  Leihhausanstalt ­
  hervorgegangen  ist,  ist  sie  eine  der  ältesten  Banken  Deutschlands ­
  und  zugleich  das  älteste  deutsche  Bodenkrcditinstitut.
Die  Staatsbank  wird  verwaltet
1.  durch  das  Direktorium;  es  besteht  aus  dem  Finanzpräsidenten
und  2  Oberfinanzräten;
2.  durch  den  Verwaltungsrat;  er  setzt  sich  zusammen  aus  dem
Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats,  der  den  Vorsitz  führt,  5  weiteren,  voni
Aufsichtsrat  gewählten  Mitgliedern  und  den  Mitgliedern  des  Direktoriums; ­

3.  durch  den  Aufsichtsrat;  er  besteht  aus  26,  auf  die  Dauer  von
je  3  Jahren  gewählten  Mitgliedern.
Bilanz  vom  81.  März  1926:  Grundvermögen  2,5,  Pfandbriefe  4,7,  Gläubiger
50,9,  Kasse  5,2,  Wechsel  9,9,  Guthaben  bei  Banken  14,3,  Hypotheken  7,2,  Hypothcken-Aufwertungsmasse
  8,9,  Goldkommunaldarlehen  5,7,  Schuldner  19,3,  Beteiligungen ­
  1,9,  Grundstück  1,6  Millionen  RM.
Anhang:  Die  Bank  von  Danzig.
Die  Freie  Stadt  Danzig  hat  das  ihr  ausschließlich  zustehende  Recht  zur
Ausgabe  von  Geldscheinen  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  1924  bis  31.  De-
            
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