Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

351

Durch  das  Bankgesetz  vom  19.  Juni  1844  iP  c  e  l  s  a  k  t  es  wurde  die
Bank  in  eine  Abteilung  für  die  Notenausgabe  sissue  departmeut)  und
in  eine  Abteilung,  die  das  reguläre  Bankgeschäft  betreibt  (bauking
department),  geteilt.  Hierdurch  sollte  zum  Ausdruck  gebracht  werden,  daß
die  Notenausgabe  nicht  zu  den  Bankgeschäften  gehört.
Die  Emissionsabteilung  steht  unter  staatlicher  Aufsicht  und
arbeitet  rein  automatisch,  indem  sie  der  Bankabteilung  Zug  um  Zug  Noten
gegen  Gold  liefert,  bzw.  das  ihr  von  der  Bankabteilung  abgelieferte  Gold
gegen  Noten  umtauscht.
Die  Bankabteilung  betreibt  Bankgeschäfte  wie  jede  andere  englische ­
  Aktienbank.  Das  gemünzte  Geld,  das  der  Bankabteilung  zufließt,
liefert  sie  bis  auf  einen  kleinen  Betrag,  den  sie  selbst  für  den  laufenden
Verkehr  gebraucht,  der  Emissionsabteilung  aus  und  erhält  dafür  den  ent-'sprechendcn
  Betrag  in  Noten.
Nach  den:  obigen  Ausweis  hat  die  Emissionsabteilung  162  841  105  £
Noten  ausgegeben.  Von  diesen  aber  besitzt  die  Bankabteilung  20  886  945  £
so  daß  nur  141  954  160  £
!M  Verkehr  sind.
Aus  die  rechte  Seite  des  Ausweises  der  Emissionsabtcilung  werden  die
Posten  gesetzt,  auf  Grund  deren  es  der  Bank  gestattet  ist,  Noten  auszugeben.
1.  Regierungs  schuld  (Government  debt],  d.  i.  der  Betrag,  den
der  Staat  gegenwärtig  noch  der  Bank  von  England  schuldet.  Sie  ist
die  Restsumme  des  bei  der  Gründung  und  auch  später  noch  zu  mehreren
Malen  an  den  Staat  gegebenen  Darlehns.  Die  Verzinsung  beträgt  seit
1903  2J4  %.
2.  Andere  Sicherheiten  (Otber  securities).  Es  sind  dies
hauptsächlich  englische  Konsols  und  andere  britische  Staatspapiere.
„Government  debt“  und  „Otber  securities“  betragen  zusammen
19,75  £.  Nur  bi  s  zur  Höhe  dieses  Betrages  darf  die
Bank  von  England  metallisch  nicht  gedeckt  Noten
ausgeben.
Nach  dem  Bankgcsetz  vom  Jahre  1844  durste  die  Bank  von  England  bis
14  Millionen  £  Noten  ohne  metallische  Deckung  ausgeben.  Jedoch  sollte  sich
diese  Summe  bei  Aufgabe  des  Privilegs  einer  Privatnoicnbank  um  2 /s  des
Betrages  erhöhen,  der  dieser  Bank  seinerzeit  zugewiesen  worden  war.  Durch
Übergang  des  Bankhauses  Fox,  Fowler  &  Co.  an  die  Lloyds  Bank  erlosch  1921
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.