Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

351 
Durch das Bankgesetz vom 19. Juni 1844 iP c e l s a k t es wurde die 
Bank in eine Abteilung für die Notenausgabe sissue departmeut) und 
in eine Abteilung, die das reguläre Bankgeschäft betreibt (bauking 
department), geteilt. Hierdurch sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß 
die Notenausgabe nicht zu den Bankgeschäften gehört. 
Die Emissionsabteilung steht unter staatlicher Aufsicht und 
arbeitet rein automatisch, indem sie der Bankabteilung Zug um Zug Noten 
gegen Gold liefert, bzw. das ihr von der Bankabteilung abgelieferte Gold 
gegen Noten umtauscht. 
Die Bankabteilung betreibt Bankgeschäfte wie jede andere eng 
lische Aktienbank. Das gemünzte Geld, das der Bankabteilung zufließt, 
liefert sie bis auf einen kleinen Betrag, den sie selbst für den laufenden 
Verkehr gebraucht, der Emissionsabteilung aus und erhält dafür den ent- 
'sprechendcn Betrag in Noten. 
Nach den: obigen Ausweis hat die Emissionsabteilung 162 841 105 £ 
Noten ausgegeben. Von diesen aber besitzt die Bankabteilung 20 886 945 £ 
so daß nur 141 954 160 £ 
!M Verkehr sind. 
Aus die rechte Seite des Ausweises der Emissionsabtcilung werden die 
Posten gesetzt, auf Grund deren es der Bank gestattet ist, Noten auszugeben. 
1. Regierungs schuld (Government debt], d. i. der Betrag, den 
der Staat gegenwärtig noch der Bank von England schuldet. Sie ist 
die Restsumme des bei der Gründung und auch später noch zu mehreren 
Malen an den Staat gegebenen Darlehns. Die Verzinsung beträgt seit 
1903 2J4 %. 
2. Andere Sicherheiten (Otber securities). Es sind dies 
hauptsächlich englische Konsols und andere britische Staatspapiere. 
„Government debt“ und „Otber securities“ betragen zusammen 
19,75 £. Nur bi s zur Höhe dieses Betrages darf die 
Bank von England metallisch nicht gedeckt Noten 
ausgeben. 
Nach dem Bankgcsetz vom Jahre 1844 durste die Bank von England bis 
14 Millionen £ Noten ohne metallische Deckung ausgeben. Jedoch sollte sich 
diese Summe bei Aufgabe des Privilegs einer Privatnoicnbank um 2 /s des 
Betrages erhöhen, der dieser Bank seinerzeit zugewiesen worden war. Durch 
Übergang des Bankhauses Fox, Fowler & Co. an die Lloyds Bank erlosch 1921
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.