Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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das  letzte  Privatnotenrecht  in  England.  Die  Bank  von  England  ist  nunmehr
das  einzige  Noteninstitut  in  England.
Nachdem  die  Bank  von  England  seit  1903  bei  ihrem  Notenkontingent  von
18,45  Millionen  £  stehengeblieben  war  und  die  Erhöhung  ihres  Kontingents,
zu  der  sie  berechtigt  war,  nicht  beantragt  hatte,  wurde  sie  durch  königliches  Dekret
vom  14.  Februar  1928  ermächtigt,  den  metallisch  nicht  gedeckten  Umlauf  auf
19,75  Millionen  £  zu  erhöhen.
3.  Goldmünzen  und  -darren  (Gold,  coin  and  bullion).
Dieser  Posten  gibt  den  Bestand  des  gemünzten  Goldes  und  des  Goldes
in  Barren  an,  der  der  Emissionsabteilung  —  Zug  um  Zug  gegen  Noten
—  von  der  Bankabteilung  ausgeliefert  wird.
Wenden  wir  uns  nun  der  Erläuterung  der  Posten  der  Bankabteilung
zu.  Sie  führt  folgende  Passivpo  st  en  auf:
1.  Das  volleingezahlte  Aktienkapital  (Proprietäre'  Capital)
betragt  14  553  000  £  (ca.  297  Millionen  M).  Es  ist  dies  eine  Buchschuld,
  die  nicht  in  Aktien  (Stocks)  von  gleichen  Beträgen  zerlegt  ist.
2.  Mit  „Best“  wird  der  Reservefonds,  der  angesammelte
Bruttogewinn,  bezeichnet.  Der  3  Millionen  £  übersteigende  Betrag ­
  gelangt  am  5.  April  und  am  5.  Oktober  zur  Ausschüttung.  Kurz
vor  der  Dividendenzahlung  (in  den  letzten  Jahren  9—10  %  halbjährlich)
erreicht  daher  der  Reservefonds  stets  seinen  höchsten  Stand.
Einen  zweiten,  in  der  Bilanz  nicht  eingesetzten  Reservefonds  besitzt  die  Ban?
in  ihren  wertvollen  Immobilien:  Das  Bankgebäude  im  Herzen  der  City,  das
einen  Wert  von  2>/r  Millionen  £  darstellt,  steht  mit  0  zu  Buch.
3.  Staatsdepositen  (Public  Deposits)  sind  Regierungsgelder,
die  von  verschiedenen  Stellen  an  die  Bank  als  Kassenführerin  des  Staates
gelangen,  ferner  Sparkassenguthaben,  nicht  erhobene  Zinsen  der  Staatsanleihen ­
  usw.  Solange  der  Staat  seine  Schuld  bei  der  Bank  von  England
nicht  getilgt  hat,  ist  er  verpflichtet,  die  zeitweise  nicht  zur  Verwendung
gelangenden  Gelder  bei  ihr  zu  hinterlegen.
4.  Privatdepositen  (Other  Deposits)  setzen  sich  zusammen  aus
den  Depositen  der  Privaten  und  Kaufleute,  die  bei  der  Bank  ein
Konto  unterhalten,  und
den  Depositen  der  Banken  und  Bankiers,  die  einen  Teil  ihrer  Kassen-Vorräte
  bei  der  Bank  von  England,  die  für  den  Engländer  als  der
sicherste  Aufbewahrungsort  gilt  (sprichtvörtlicher  Ausdruck  „sacke  as
tbe  Bank  ock  England“),  verwahren.
            
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