30 000 Aktien zu 1000 Fr., begründet. Erhöht wurde das Kapital 1803
auf 45, 1806 auf 90, 1840 auf 91% und 1867 auf 182% Millionen Fr.
Das alleinige N o t e n p r i v i l e g für Paris erhielt die Bank 1806.
Im Jahre 1848 wurde sie, nach Ausnahme von neun Provinzialbanken,
die einzige Zettelbank für ganz Frankreich. Ihre Hauptaufgabe sollte
nach dem Wunsche Napoleons darin bestehen, billigen Kredit mit
möglich st seltener Veränderung des Zinsfußes (Dis-
kontsatzes) zu gewähren.
Dem Verwaltungsrat der Bank sagte Napoleon: „ . . . vous äevee öerlre eu
lettres d’or dans le lieu de votre assembl6e ces mots: ,QueI est le but de la
Banque de France? D’escompter les Credits de toutes les maisons de commerce
de France ä 4 pour 100‘.“ Die Bank hat sich nicht immer an diese napoleonische
Forderung gebunden gefühlt und in der richtigen Erkenntnis, daß das Bank
wesen eines Landes und die Höhe des Zinsfußes sich nicht für ewige Zeiten vom
grünen Tisch aus regeln laßen, mitunter auch einen höheren Zinssatz als 4 %
festgesetzt.
Aus die gegenwärtigen Verhältniße paßt dagegen ein Ausspruch Napoleons
in der Sitzung des Conseil d’Etat im März 1806: „La Banque n’appartient pas
seulement aux aotionnaires, eile appartient aussi ä l'Etat pnisqu’il lui donne
le privilege de battre monnaie. Je veux quo la Banque soit assez dans la main
du gouvernement et n'y soit pas trop.“
Die Leitung derBank liegt in den Händen des Gouverneurs und
zweier Untergouverneure, die vom Finanzminister vorgeschlagen und vom
Präsidenten der Republik ernannt werden.
Die Generalversammlung findet im Januar statt und besteht
aus den 200 größten Aktionären, die je eine Stimme haben. Sic beschließt
nach Vorlegung der Jahresrechnung über die D i v i d e n d e.
Die Vertretung der Aktionäre erfolgt durch 15 „Regent s“
und 3 Inspekteure, „Censeurs“. Diese 18 Personen bilden mit dem
Gouverneur und den beiden Untergouverneuren zusammen den „OonseU
general", der mindestens einmal wöchentlich zusammentritt, um Bericht
über die Tätigkeit der Bank zu empfangen. Er setzt den Diskont fest
und mitunter auch die Höhe der Beträge, bis zu der die Bank diskontieren
darf. Zur Prüfung der bei der Bank eingereichten Diskonten besteht
ein „Conseil d’Escompte“, dessen Mitglieder aus den Reihen der
Bankiers, Kaufleute und Industriellen vom OonseU d’Etat gewählt
werden.
356