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auf 200 Millionen Fr. erhöht wurde. Im Kriege erfolgten nach und nach
weitere Vorschüsse an den Staat. Im Mai 1919 wies der Verwaltungsrat
in einem Schreiben an den Finanzminister auf die Notwendigkeit
der Trennung von Staats- und Bankkredit hin. Ende Dezeniber 1926
betrugen diese Vorschüsse 36 Milliarden Fr.
Als N o t e n st e u e r hat die Bank eine Jahresabgabe von V 8 , bei einem
Wechselzinsfuß über 4 % von Ve % des Diskonts auf den produktiven
(nicht bar gedeckten) Notenumlauf zu entrichten, mindestens jedoch 2 Millionen
Fr.; seit 1912 nmß sie eine weitere Abgabe leisten, sobald der Bankdiskont
3 1 / 2 % überschreitet.
Am 1. Januar 1927 besaß die Bank von Frankreich neben der Zentrale
in Paris 660 Filialen und Bureaus (Places baneables), und zwar 159
„Succursales“ (Filialen), 81 von den 8ueoui8a1s8 abhängige
„Bureaux auxiliaires“ (Nebenstellen) und 402 „ViIIes ratt
aclie es“, die von den Lueeursalss oder den Bureaux auxiliaires abhängig
sind.
Bei den jeden Donnerstag zur Veröffentlichung gelangenden Ausweisen
beanspruchen ein besonderes Interesse die Angaben über die Höhe
des Edelmetallvorrates, des Notenumlaufs und über das prozentuale
Verhältnis der Metalldeckung zum Notenumlauf.
Wochenübersicht der Bank von Frankreich
vom 14. April 1 9 2 7.
in Millionen Fr.
Gold in der Kasse 3 684
Gold im Auslande 1 864
Neuankauf von Gold, Silber und Devisen 2 000
Guthaben im Ausland 80
Jnlandswechsel 2 448
Lombard 1828
Regierungskredite 28 350
Kredite an (verbündete) ausl. Staaten . 5 673
Notenumlauf 52 883
Staatsgüthaben 98
Privatguthaben 3 874
Zu diesem Ausweis sei bemerkt: „Gold im Auslande" (London) dient als
Unterlage für Kredite. Neuankauf von Gold, Silber und Devisen sieht das
Gesetz vom 7. August 1926 vor. Die Regierungskredite (Vorschüsse an
den französischen Staat) haben die gleiche Bedeutung wie früher die Schatz-