Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Während die Vereinigten Staaten mit ihrer sehr großen Zahl von Natio 
nalbanken bisher das Beispiel für weitestgehende Dezentralisation waren, 
wird durch das B u n d e s r e s e r v e g e s e tz vom 23. Dezember 
1913 (Federal Reserve Act) zwar nicht 1 Zentralnoteninstitut, wie in den 
europäischen Ländern, errichtet, aber das Gesetz schasst doch in jedem der 12 
Distrikte, in die die Union eingeteilt wird, eine Distriktsbank (Federal 
Reserve Bank), die ihrerseits wieder einer einheitlichen Aufsicht in Washington 
unterliegt, nämlich dem Bundesreserverat (Federal Reserve Board. 
Das Ziel der Notenresorm war die Einführung bankmäßig ge 
deckter Noten, der Bundesreservenoten. Die Garantie 
bilden nicht mehr Staatsanleihen, sondern eine Goldreserve, Wechsel, 
Konnossemente usw. Die Herstellung und Ausgabe der Noten erfolgt 
durch den Federal Reserve Board, der sie bei den Unterschatzämtern zur 
Verfügung hält. Die neuen Noten heißen Federal Reserve 
Notes und sind direkte Verpflichtungen der Vereinigten Staaten. Sie 
sollen von allen Mitgliedsbanken, Reservebanken, sowie von allen Regie 
rungskassen in Zahlung genommen werden, und sie sind jederzeit auf Ver 
langen rückzahlbar, entweder in Gold beim Schatzamte der Vereinigten 
Staaten, oder in Gold und sonstigen gesetzlichen Zahlungsmitteln bei allen 
Reservebanken. 
Eine Maximalhöhe der auszugebenden Noten ist nicht festgesetzt. Hin 
sichtlich ihrer Deckung besteht die Vorschrift, daß die Bundesreserve 
banken in Höhe der empfangenen Noten diskontfähige Wechsel hinter 
legen; auch über den Nominalbetrag der auszugebenden Noten hinaus 
kann der Bundesreserverat noch Sicherheit verlangen. Jede Bundes- 
reservcbank muß folgende Reserven halten: 
1. Gegen ihre umlaufenden Noten 40 % in Gold. Davon müssen 
mindestens 5 % beim Schatzamt, zwecks Einlösung der dort präsentierten 
Noten, hinterlegt werden, während der Rest von 35 % (bzw. weniger, 
wenn ein höherer Betrag beim Schatzamt lagert) in den eigenen Tresors 
der Federal Reserve Banken oder des Federal Reserve Board bereitgehal 
ten werden muß. 
2. Gegen ihre sonstigen Verpflichtungen 35 % in Gold oder gesetzlichen 
Zahlungsmitteln; d. h. also die 40°/ 0 ige Notendecknng ist nicht in die 
Deckung von Depositen einzurechnen. 
Die Noten werden in Abschnitten zu 5, 10, 20, 50 und 100 | ausgegeben. 
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