Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die  Weglassung  dieser  7  gesetzlich  nicht  geforderten,  vor  allem  aber  der
völlig  zwecklosen  Zusätze  äs,  e),  f)  und  g),  ist  in  letzter  Zeit  mehr  und
niehr  erfolgt.  Ein  entsprechend  nachstehendem  Muster  ausgefülltes  Wechselformular ­
  genügt  den  gesetzlichen  Vorschriften.

1)erlin t  den  J. 6 .d uni ...  1926  Mark
iS  ~  ....-Am
  zahlen  Sie  gegen  diesen  Wechsel
an  Herrn  Franz  Damaschke

Mark
An  ....

Herrn  Ludwig  Eschenlach
.  Frankfurt  a.  M.
Goethe-8tr.  37.

Georg  Wallherg.

e)  Indossament  und  Akzept.
Jeder  Inhaber  eines  Wechsels  hat  das  Recht,  ihn  durch  Indossament
sGiro)  an  eine  beliebige  Person  oder  Firma  weiter  zu  begeben.  Es  ist
dies  die  Transport  funktion  des  Indossaments.
In  unseren  Beispielen  sS.  57  und  60)  ist  Franz  Damaschke  Remittent.  Er
gibt  den  Wechsel  an  die  Firma  Gebrüder  Andreae,  der  er  Geld  schuldet,  mittelst
Indossament  weiter.  Dadurch  wird  er  Indossant  oder  Girant,  die
Firma  Gebrüder  Andreae,  an  die  der  Wechsel  übertragen  wird,  Indossatar,
Durch  das  Indossament  gehen  alle  Rechte  aus  dem  Wechsel  aus  den
Indossatar  über,  insbesondere  auch  die  Befugnis,  den  Wechsel  weiter  zu
indossieren  sgirieren).  Aber  nicht  nur  das  bestehende  Wechselrecht ­
  wird  durch  das  Indossament  übertragen,  es  entsteht  auch  eine
neue  Wechselverpflichtung  des  Indossanten,  indem  dieser
jedem  späteren  Inhaber  des  Wechsels  für  dessen  Annahme  und  Zahlung
wechselmäßig  haftet  sG  a  r  a  n  t  i  e  funktion  des  Indossaments).
Von  dieser  Verbindlichkeit  kann  sich  der  Indossant  befreien,  wenn  er  dem
Indossamente  die  Worte  „ohne  Gewährlei  sinn  g",  „ohne  Obligo",
„ohne  Regreßpflicht"  oder  einen  anderen  gleichbedeutenden  Vorbehalt
beifügt.  Daß  Wechsel  mit  diesem  Vermerk  sAngstklausel)  schwerer  als  andere
Wechsel  zu  begeben  sind,  ist  selbstverständlich.
            
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