Die wirtschaftliche Selbftverantrvorilichkeit 7
Zwang zur Arbeit aus. Wenn heute der einzelne arbeitet, so tut
er es nicht auf Grund staatlicher Vorschrift, sondern aus rechtlich
freier Entschließung, gezwungen nur durch den Druck wirtschaft
licher Verhältnisse und um seinem Leben einen befriedigenden In
halt zu geben. Eine Ausnahme hiervon wird höchstens bei solchen
Personen gemacht, denen gegenüber nahen verwandten die recht
liche Pflicht obliegt, für ihren Unterhalt zu sorgen, und die diese Pflicht
in gröblicher weise vernachlässigen. Auf solche Personen wird auch
im heutigen individualistischen Staat unter Umständen ein Arbeits
zwang ausgeübt.
Da, wo der Rechtsgrundsatz der wirtschaftlichen Selbstverantwort-
lichkeit des einzelnen gilt, da sind Erfolg oder Ulißerfolg der ökono
mischen Betätigung immer von jedem Bürger selbst zu tragen. Jeder
ist auf sich selbst gestellt und selbst seines Glückes Schmied. Lächelt
ihm das Glück, so kann er den Gewinn für sich allein behalten, er
leidet er Verluste, so kann er nicht den Staat dafür haftbar machen.
Nur wenn und solange die körperlichen und geistigen Uräfte des einzel
nen zu schwach sind, sich selbst und den Angehörigen, für die er nach
dem Gesetz zu sorgen hat, das Dasein zu fristen, tritt die öffentliche
Armenpflege helfend und unterstützend ein. Nach dem Recht der mei
sten Rulturstaaten geschah das bisher aber auch nicht etwa im Sinne
eines Rechtsanspruchs, den der verarmte selbst gegen den Staat gel
tend machen konnte, sondern in Ausübung einer öffentlich-rechtlichen
Pflicht.
Wenn wir diese Wirtschaftsordnung die „individualistische" nen
nen, so ist das freilich, näher betrachtet, kein daswefen derSacheganz
richtig bezeichnender Ausdruck. Wie die chemischen Rörper nicht un
mittelbar aus Atomen gebildet sind, sondern aus Atomen, die in
bestimmter Weise zu Molekülen gruppiert sind, so ist die eigentliche
Einheit unseres sogenannten individualistischen Gesellschaftssystems
nicht das Individuum, sondern die Familie, also die nach Blutsver
wandtschaft in bestimmter Weise gruppierten Individuen. Diese Tat
sache kommt in den Lehrbüchern der Volkswirtschaftslehre meist etwas