Full text: Kapitalismus und Sozialismus

Die wirtschaftliche Selbftverantrvorilichkeit 7 
Zwang zur Arbeit aus. Wenn heute der einzelne arbeitet, so tut 
er es nicht auf Grund staatlicher Vorschrift, sondern aus rechtlich 
freier Entschließung, gezwungen nur durch den Druck wirtschaft 
licher Verhältnisse und um seinem Leben einen befriedigenden In 
halt zu geben. Eine Ausnahme hiervon wird höchstens bei solchen 
Personen gemacht, denen gegenüber nahen verwandten die recht 
liche Pflicht obliegt, für ihren Unterhalt zu sorgen, und die diese Pflicht 
in gröblicher weise vernachlässigen. Auf solche Personen wird auch 
im heutigen individualistischen Staat unter Umständen ein Arbeits 
zwang ausgeübt. 
Da, wo der Rechtsgrundsatz der wirtschaftlichen Selbstverantwort- 
lichkeit des einzelnen gilt, da sind Erfolg oder Ulißerfolg der ökono 
mischen Betätigung immer von jedem Bürger selbst zu tragen. Jeder 
ist auf sich selbst gestellt und selbst seines Glückes Schmied. Lächelt 
ihm das Glück, so kann er den Gewinn für sich allein behalten, er 
leidet er Verluste, so kann er nicht den Staat dafür haftbar machen. 
Nur wenn und solange die körperlichen und geistigen Uräfte des einzel 
nen zu schwach sind, sich selbst und den Angehörigen, für die er nach 
dem Gesetz zu sorgen hat, das Dasein zu fristen, tritt die öffentliche 
Armenpflege helfend und unterstützend ein. Nach dem Recht der mei 
sten Rulturstaaten geschah das bisher aber auch nicht etwa im Sinne 
eines Rechtsanspruchs, den der verarmte selbst gegen den Staat gel 
tend machen konnte, sondern in Ausübung einer öffentlich-rechtlichen 
Pflicht. 
Wenn wir diese Wirtschaftsordnung die „individualistische" nen 
nen, so ist das freilich, näher betrachtet, kein daswefen derSacheganz 
richtig bezeichnender Ausdruck. Wie die chemischen Rörper nicht un 
mittelbar aus Atomen gebildet sind, sondern aus Atomen, die in 
bestimmter Weise zu Molekülen gruppiert sind, so ist die eigentliche 
Einheit unseres sogenannten individualistischen Gesellschaftssystems 
nicht das Individuum, sondern die Familie, also die nach Blutsver 
wandtschaft in bestimmter Weise gruppierten Individuen. Diese Tat 
sache kommt in den Lehrbüchern der Volkswirtschaftslehre meist etwas
	        
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