18 1,2. Lrwerbswirtschaft und KonsUmgenossenschaft
Anwendung gelangen. Die Fragen der Wirtschaftsordnung ent
stehen erst mit dein Staate selbst, auf vorstaatliche Zustände an
gewendet, entbehren sie des rechten Inhalts. Wo uns aber staat
liche Organisationen in der Geschichte entgegentreten, die diesen Na
men wirklich verdienen, da finden wir in ihnen regelmäßig von
Anfang an auch die individualistische Wirtschaftsordnung an der
Herrschaft als die gewissermaßen von der Natur selbst bestimmte
Form für das grundsätzliche Verhalten des Staats zum Wirtschafts
leben. So ist die individualistische Wirtschaftsordnung mit dem Staate
selbst entstanden, und ebensowenig wie ein vernünftiger Mensch
daran denkt, die Entstehung des Staates auf ein bestimmtes Er
eignis zurückzuführen, so wenig läßt sich auch die Entstehung der indi
vidualistischen Wirtschaftsordnung und ihres Grundprinzips der
wirtschaftlichen Selbstverantwortlichkeit des einzelnen historisch auf
eine bestimmte Zeit fixieren.
2. Lrwerbswirtsch östliche und konsumgenossen
schaftliche Produktionsweise.
Die individualistische Wirtschaftsordnung für sich allein begründet
noch nicht den Kapitalismus. Vas, was wir Kapitalismus nennen, ist
vielmehr erst ein Kind der Ehe, die das individualistische Rechts
prinzip mit einer bestimmten Produktionsweise, der crwerbswirt-
schaftlichen, geschlossen hat. Der Individualismus brauchte aber
nicht unbedingt diese Ehe zu schließen, er konnte auch eine andere
Ehe eingehen. Er konnte sich statt mit der erwerbswirtschaftlichen
mit der konsumgenossenschaftlichen Produktionsweise verbinden. Und
es macht in der Tat manchmal den Eindruck, als habe der Individua
lismus zunächst geschwankt, für welche dieser beiden Ehemöglichkeiten
er sich entscheiden solle. Und er scheint noch jetzt zuweilen Lust zu
verspüren, mit der Konsumgenossenschaft ein Verhältnis anzuknüp
fen, allein im Grunde sind es doch nur kurze Extratouren, die er
mit der Konsumgenossenschaft tanzt, im ganzen gibt er der ver-