Full text : Kapitalismus und Sozialismus

16  1,1.  Die  individualistische  Wirtschaftsordnung
lichen  Selbstverantwortlichkeit  der  einzelnen,  und  demgemäß  war  in
ihr  auch  schon  das  Privateigentum  anerkannt  und  geschützt  gewesen.
Der  Ursprung  der  allgemeinsten  Grundlagen  unserer  Wirtschaftsordnung ­
  verliert  sich  überhaupt  in  die  Urzeit  des  Menschengeschlechts,
und  eben,  weil  es  sich  hier  nicht  um  willkürlich  von  einem  Gesetzgeber
geschaffene,  sondern  um  organisch  gewachsene  Einrichtungen  handelt,
wird  es  überhaupt  kaum  je  gelingen,  das  Problem  ihrer  historischen
Entstehung  zu  lösen,  d.h.  sie  als  zu  bestimmter  Zeit  an  einem  bestimmten ­
  Drte  zum  ersten  Male  entstandene  Einrichtungen  nachzuweisen.
Vas  Problem  der  Entstehung  der  individualistischen  Wirtschaftsordnung ­
  ist  insbesondere  auch  nicht  gleichbedeutend  mit  der  Entstehung  des
individuellen  Privateigentums.  Dem  Zustand  des  individuellen
Privateigentums  geht  anscheinend  bei  vielen  Völkern  ein  Zustand  des
Familien-  oder  Sippenprivateigentums  voran.  Ein  wirklich  individuelles ­
  Privateigentum  hat  sich  zuerst  gewöhnlich  an  der  fahrenden  habe
entwickelt,  am  Grund  und  Boden  hat  sich  dagegen  bei  vielen  Völkern
lange  Zeiträume  der  Geschichte  hindurch  ein  Eigentum  der  Familie
«der  ähnlicher  verbände  behauptet.  Der  einzelne  konnte  nicht  beanspruchen, ­
  über  bestimmte  Teile  des  Bodens  frei  zu  verfügen,  ihn
zu  verkaufen  oder  von  Todes  wegen  zu  vermachen,  das  Recht  hierzu
stand  ursprünglich  nur  dem  Familienverband  als  solchem  zu.  wie
sich  aus  diesem  Zustand  des  Familieneigentums  am  Boden  ein  individuelles ­
  Grundeigentum  entwickelt  hat,  welche  Einflüsse  hierbei
maßgebend  gewesen  sind,  das  können  wir  ja  bei  manchen  Völkern,  so
bei  unseren  eigenen  Vorfahren,  historisch  noch  ziemlich  genau  verfolgen. ­
  In  Deutschland  hat  bei  der  Auflösung  des  alten  Familienbesitzes
am  Grund  und  Boden  und  der  Busbildung  eines  wirklich  individuellen
Bodeneigentums  vor  allem  die  christliche  llirche  und  ihr  Bedürfnis,
Grundbesitz  zu  erwerben,  eine  wichtige  Rolle  gespielt.  Sie  hat,  von
Rücksichten  auf  ihr  eigenes  Interesse  geleitet,  dabei  mitgewirkt,  daß
zwischen  dem  Familienverband  und  seinen  einzelnen  Mitgliedern  ein
Rompromiß  geschlossen  wurde,  durch  das  dem  einzelnen  Mitglied
das  Recht  eingeräumt  wurde,  über  einen  Teil  des  Bodens  frei  ver-
            
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