Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Das Wesen des wirtschaftlichen Imperialismus. 
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akte vom 7. April 1906 von dem dreifachen Grundsätze der Souveränität 
und Unabhängigkeit des Scherifen, der Integrität seines Gebietes und 
der -wirtschaftlichen Freiheit ohne jede Ungleichheit der 
Wettbewerber aus (Strupp, Urkunden 2, 47). So erklärt das deutsch- 
französische Marokkoabkommen vom 9. Februar 1909, daß Deutschland 
nur wirtschaftliche Interessen in Marokko verfolge und daher in Aner 
kennung der politischen Sonderinteressen Frankreichs sie nicht 
behindern werde (S t r u p p, Urkunden 2, 67). Noch mehr tritt die 
Scheidung der wirtschaftlichen und der politischen Expansion im deutsch- 
französischen Abkommen über Marokko vom 4. November 1911 zutage. 
Es werden die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands („interets econo- 
miques“) den Interessen Frankreichs an der Kontrolle und am Schutz 
Marokkos („controle et protection“, S t r u p p, Urkunden 1, Brgänzungs- 
heft 13) gegenübergestellt und beide werden wechselseitig anerkannt. 
Der wirtschaftliche Imperialismus ist zum Teil ein Ausfluß des 
nationalen Ausdehnungsdranges. Es ist sicher, daß die nationale 
Idee in der jüngsten Zeit auch zur Betätigung des Volkes auf wirtschaft 
lichem Gebiete im Auslande unter Aufsicht und Schutz des Inlandes ge 
drängt hat. Es ist andrerseits auch sicher, daß der Nationalismus auf 
die Verdrängung der volksfremden Wirtschaftsteile aus dem Staatsgebiete 
schon vor dem Weltkriege hingearbeitet hat. Es haben die Angriffe auf 
Person und Vermögen der volksfremden Wirtschaftseroberer nicht nur 
bei unzivilisierten Völkerschaften, sondern auch in hochentwickelten 
Gemeinwesen, wie z. B. in den Burenstaaten, die Völkerrechtswidrigkeit 
abgegeben, auf Grund deren dann unter dem Titel der Genugtuung und 
Sicherung die wirtschaftliche Vorherrschaft in eine politische Vorherr 
schaft umgewandelt wurde. Insbesondere aber ist im Weltkriege die 
Umwandlung wirtschaftlicher Gegensätze in politische offenbar 
geworden. In Rußland hatte sich bereits vor dem Kriege eine deutsch 
feindliche Bewegung auf die wirtschaftliche Expansion der deutschen 
Niederlassungen gestützt; sie schuf in der Einschränkung des Grund 
besitzerwerbes in den Grenzgebieten sowie in der Sperrung von Berg 
baurechten in bestimmten Landesteilen ein Vorbild für den kommenden 
Wirtschaftskrieg (v. Vogel, Der Wirtschaftskrieg 2, 1—8). Der fran 
zösische Handelsminister Clementel hob es in seiner Begründung der 
Pariser Vorschläge von 1916 besonders hervor, daß die freie Verfügung 
über die Rohstoffe ein wesentlicher Faktor der wirtschaftlichen 
Macht einer Nation sei. „Deutschland gebot über fremdes Erz, welches 
es auf seinem Gebiet verarbeitete, z. B. Zink aus Australien, Bauxit aus 
der Provence, Asbest aus Rußland oder Schottland. Die Alliierten sind 
heute entschlossen, diese für das Leben einer Nation wertvollen Stoffe 
den anderen nicht mehr zu überlassen“. Der australische Ministerpräsi 
dent Hughes erklärte, daß kein einziges Gramm Zink fürderhin aus
	        
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