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schaftende Subjekt die sich als Staatsmacht konstituierende
Arbeiterklasse bildet, insofern die Grundform der Sozialisierung
der Produktion deren Verstaatlichung oder Nationalisierung darstellt,*)
Es ist jedoch offensichtlich, daß die Verstaatlichung
(Nationalisierung) „überhaupt" einen ganz verschieden materiellen
Klasseninhalt birgt, je nach der Klassencharakteristik
des Staates selbst. Wenn man nicht — wie es die Vertreter
der bürgerlichen Wissenschaft tun — den Staatsapparat als
eine Organisation neutral mystischer Natur betrachtet, so muß
man ebenso einsehen, daß auch alle Funktionen des Staates
einen Klassencharakter tragen. Daraus folgt, daß man die
bürgerliche Nationalisierung und die proletarische Nationalisierung
streng auseinanderhalten muß. Die bürgerliche Nationalisierung
führt zu einem System des Staatskapitalismus, Die
proletarische Nationalisierung führt zu einer staatlichen Gestaltung
des Sozialismus. Genau so wie die proletarische Diktatur
die Negation, der Antipode der bürgerlichen Diktatur ist,
so ist die proletarische Nationalisierung die Negation, der voll
kommene Gegensatz der bürgerlichen Nationalisierung.
Dasselbe muß auch von den verschiedenen Arten der
Munizipalisierung, Kommunalisierung usw. gesagt werden.
Theoretisch ist cs im höchsten Grade unrichtig, diese Begriffe
dem Begriff der Verstaatlichung entgegenzustellen. Denn das
System der sogenannten „lokalen Selbstverwaltung" ist in
jedweder K/assengesellschaft (folglich in einer solchen Gesellschaft,
wo der Staat besteht) nichts anderes als ein Bestandteil
der lokalen Apparate der staatlichen Organisation der herr*)
Die letztere Bezeichnung ist natürlich nicht ganz exakt. Erstens
verwechselt sie die „Nation" (die „Gesamtheit") mit dem Staate, d. h, mit
der Organisation der herrschenden Klasse. Zweitens trägt sie den Stempel
des Zeitalters der Nationalstaaten. Wir behalten diese Bezeichnung bei,
weil sie sich eingebürgert hat, obwohl keine logischen Gründe dafür bestehen.